Hartes Anpacken unbedingt vermeiden

In guten Händen-Pflegeratgeber

Hartes Anpacken unbedingt vermeiden

Häusliche Pflege bei Demenz: Hilfe holen

Kurse und Schulungen können für ein besseres Verständnis der Demenz sorgen und damit den Pflegealltag erleichtern. Foto: Jens Kalaene/dpa-ZB/dpa-mag

17.01.2022

Einen Menschen mit Demenz daheim zu pflegen kann an den Kräften und an den Nerven zehren. Doch das darf nicht in Grobheit umschlagen - hartes Anpacken zum Beispiel. „Das ist Gewalt, und die muss in der Pflege unbedingt verhindert werden“, sagt die Gerontologin Prof. Sabine Engel in der Zeitschrift „Senioren Ratgeber“ (Heft 01/22).Meist kommt der Impuls zum festen Zupacken aus einem Gefühl der Überforderung. Es liege hier in der Verantwortung der pflegenden Angehörigen, rechtzeitig Grenzen zu ziehen, sagt Engel. Solche Situationen sind aus ihrer Sicht ein klares Signal: Man benötigt Hilfe. Das können etwa ein Kurs oder eine Schulung sein. Denn oft trägt schon ein besseres Verständnis für die Erkrankung dazu bei, dass man anders mit der pflegebedürftigen Person umgeht.Eine weitere Option: sich durch einen ambulanten Pflegedienst unterstützen zu lassen. Oder eben doch einen Umzug ins Pflegeheim in Betracht zu ziehen. „Wer sich das fragt, ist meist an einem Punkt, an dem er nicht mehr kann“, so Engel. „Angehörige haben hier die Pflicht, auch für ihr eigenes Wohl zu entscheiden.“ (dpa)

kurz und knapp

Was 2022 neu ist

In einigen Bereichen der Pflege gibt es seit dem 1. Januar 2022 mehr Geld. Fünf Prozent mehr gibt es zum Beispiel bei der Pflegesachleistung (ab Pflegegrad 2). Die Leistung ist gedacht für Unterstützung bei Körperpflege, Ernährung, Mobilität oder häuslicher Versorgung durch einen Pflegedienst. Auch für die Kurzzeitpflege wird der Leistungsbetrag ab dem 1. Januar 2022 um zehn Prozent angehoben. Er liegt dann bei 1.774 Euro.

Und wer stationär gepflegt wird, also im Pflegeheim lebt, wird ab 2022 beim Eigenanteil entlastet. Die Pflegeversicherung zahlt einen höheren Zuschuss zu den Pflege- und Ausbildungskosten. Der Zuschuss steigt mit der Dauer der Pflege an, von fünf Prozent im ersten Jahr bis auf 70 Prozent ab dem vierten Jahr.

Neu: Pflegebedürftige Menschen im Krankenhaus haben ab 2022 einen Anspruch auf Übergangspflege in der Klinik, wenn die Versorgung nicht anders sichergestellt werden kann. Das gilt für maximal zehn Tage. (verbraucherzentrale-bremen)