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In guten Händen - Pflegeratgeber

Vom Krankenhaus in die Pflege

Alltagswissen: Was es braucht, wenn nach dem stationären Aufenthalt häusliche Pflege nötig wird.

Geht es vom Krankenhaus direkt nach Hause, kann es unter Umständen zu einer Pflegesituation kommen. Foto: Pixel-Shot-stock.adobe.com

16.03.2026

Der Klinikaufenthalt einer kranken Person ist vorbei, doch die eigentliche Herausforderung beginnt erst mit dem nach Hause Kommen.

Gerade nach schweren Erkrankungen, Operationen oder Stürzen entscheidet sich in den ersten Tagen zu Hause, wie gut die Genesung verlaufen wird.

Medikamente müssen organisiert, Termine koordiniert und die Pflege geregelt werden. Viele Betroffene fühlen sich in dieser Phase allein gelassen.

Dabei gilt: Niemand muss nach einem Krankenhausaufenthalt ohne Unterstützung zurechtkommen. Die Krankenhausnachsorge ist gesetzlich geregelt und soll Versorgungslücken, Überforderung und unnötige Rückfälle verhindern. Sie umfasst alle Maßnahmen, die nach der Entlassung aus einer Klinik notwendig sind, um die weitere medizinische, pflegerische und soziale Versorgung sicherzustellen. Rechtlich verankert ist sie im sogenannten Entlassmanagement. Krankenhäuser sind verpflichtet, gemeinsam mit den Patienten einen individuellen Plan zu erstellen, der den Übergang nach Hause oder in eine andere Einrichtung absichert.

Unternehmen aus der Region

Ziel ist es, eine lückenlose Versorgung zu gewährleisten, ganz gleich, ob es um Medikamente, Pflege, Reha oder Hilfsmittel geht.

Das sogenannte Entlassmanagement beginnt bereits während des Krankenhausaufenthalts.

Spätestens, wenn absehbar ist, dass die betroffene Person Unterstützung benötigt, muss das Krankenhaus aktiv werden.
pm


Pflegeplatz gekündigt

Wer Angehörige erst mal in einer Senioren-Einrichtung untergebracht hat, braucht sich in der Regel nicht mehr zu sorgen. Denn ein Heimplatz kann nicht ordentlich gekündigt werden. Der Verbraucherzentrale Berlin werden zuletzt aber immer wieder Fälle von außerordentlichen Kündigungen in Pflegeheimen bekannt.

Dabei braucht es für eine außerordentliche Kündigung einen wichtigen Grund, „der es dem Betreiber unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen aller Beteiligten unzumutbar macht, den Heimvertrag fortzuführen“. Dabei seien die Anforderungen an diese Unzumutbarkeit hoch.

Pflegeheime begründeten oft nicht ausreichend und ein Bescheid kann immer angefochten werden.
dpa-mag