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Was ändert sich 2026 für die Pflege zuhause?

Vorschau: Keine Erhöhungen, aber mehr Befugnisse

Mehr Geld gibt es nicht, dafür aber mehr Befugnisse. Foto: stock.adobe.com

16.03.2026

Die bisher fest beschlossenen Änderungen betreffen vor allem die gesundheitliche Prävention, größere Befugnisse für Pflegefachkräfte und den Bürokratieabbau.

Gesundheitliche Prävention

Die Vorsorge war bislang nicht in der häuslichen Pflege angekommen. Das soll sich jetzt ändern.

Eine zentrale Rolle sollen dabei die Fachkräfte vor Ort spielen, also ambulante Pflegefachkräfte und die Pflegeberater. Sie sollen über Möglichkeiten der Prävention informieren und passende Angebote empfehlen. Das können zum Beispiel Kurse zu Themen wie Ernährung, Mobilität, Sturzprophylaxe oder dem Umgang mit Stress sein. Die finden dann entweder in der Nähe des Wohnorts statt oder online, je nach Angebot. Entscheidend ist dabei nur, dass die Präventionskurse von den Kassen anerkannt sind.

Unternehmen aus der Region

Weniger Pflichttermine nach 37.3

Die sogenannten Beratungseinsätze nach 37.3 sind Beratungsgespräche mit Pflegeexperten. Sie sollen Pflegebedürftige und pflegende Angehörige bei der Organisation, Finanzierung und Durchführung der häuslichen Pflege unterstützen.

Wer Pflegegeld bezieht und keine Unterstützung von einem ambulanten Pflegedienst erhält, ist sogar verpflichtet, regelmäßig einen Beratungseinsatz durchzuführen.

Ab sofort sind für den Pflegegrad 2 bis 5 nur halbjährliche Beratungseinsätze nötig.

Die zusätzlichen Termine bei Pflegegrad 4 oder 5 können aber auf Wunsch weiterhin stattfinden und bleiben auch kostenlos.

Verhinderungspflege nicht mehr 4 Jahre rückwirkend

Die Verhinderungspflege ist auch als „Ersatzpflege“ bekannt. Wenn eine Pflegeperson in der häuslichen Pflege ausfällt, kann darüber eine Ersatzpflegeperson finanziert werden.

Wenn alle Nachweise vorlagen, konnten Zahlungen für Verhinderungspflege bis einschließlich 2025 für bis zu 4 Jahre rückwirkend beantragt werden. Das ändert sich: Die Kostenerstattung für Verhinderungspflege ist ab 2026 nur noch für das aktuelle und für das vorige Kalenderjahr möglich.

Verbesserungen für digitale Pflegeanwendungen (DiPa)

Digitale Pflegeanwendungen gibt es theoretisch schon seit 2022. Allerdings nur theoretisch. Denn es hat noch keine einzige Anwendung geschafft, die Voraussetzungen für eine DiPA zu erfüllen. Und zwar, obwohl die gesetzlichen Rahmenbedingungen stehen und sogar eine Finanzierung vorgesehen ist. Nun hat der Gesetzgeber eingesehen, dass die Hürden wohl doch zu hoch waren und bessert nach: Die Voraussetzungen für eine Zulassung als DIPA werden vereinfacht, damit es endlich die ersten Digitalen Pflegeanwendungen über die Pflegekasse geben kann.

Gleichzeitig hat man das Finanzierungsmodell überarbeitet. Statt 53 Euro monatlich für alle Aufwände gibt es seit dem 01.01.2026: Bis zu 40 Euro monatlich für die Nutzung von DiPAs und bis zu 30 Euro monatlich für ergänzende Unterstützungsleistungen. Also etwa die Einrichtung, Anleitung oder Begleitung bei der Nutzung der jeweiligen DiPA. So etwas können zum Beispiel ambulante Pflegedienste anbieten.
pflege.de

Neuerungen im Überblick

- Gesundheitliche Prävention in der häuslichen Pflege rückt in den Fokus
- Weniger 37.3 Pflichttermine zur Beratung
- Verhinderungspflege nicht mehr 4 Jahre rückwirkend
- Gesamtbudget für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege von insgesamt 3.539 Euro pro Jahr
- Verbesserungen für Digitale Pflegeanwendungen (DIPA)
- Mehr Befugnisse für Pflegefachkräfte
- Weniger Dokumentationspflichten
pm