Nach der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst erhalten berechtigte Betroffene den sogenannten Pflegegrad in der Abstufung von 1 bis 5. Damit haben sie Anspruch auf Pflegeleistungen, die mit dem Pflegegrad variieren. Die Webgrafik veranschaulicht das leicht verständlich für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen.
Zusätzlich empfiehlt die Verbraucherzentrale eine persönliche Pflegeberatung, die meist in der eigenen Wohnung stattfindet. Anspruch darauf hätten nicht nur Pflegeversicherte selbst, sondern mit deren Zustimmung auch pflegende Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen. (dpa)
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In guten Händen - Pflegeratgeber
Webgrafik erklärt Ansprüche von Pflegebedürftigen
16.11.2021
Geld oder Sachleistung, Tages- oder Nachtpflege, Pflege durch Angehörige oder Betreuungsdienste: Pflegebedürftige Menschen müssen sich mit einem unübersichtlichen Angebot von Leistungen auseinandersetzen. Da ist Durchblick gefragt. Für eine gute Übersicht sorgt hier eine neue interaktive Grafik auf der Website der Verbraucherzentrale NRW.Es empfehle sich, unterstützende Angebote so früh wie möglich zu nutzen, um von Anfang an eine gute Versorgung zu organisieren, so die Empfehlung. „Deshalb bieten wir Orientierung und Hilfe an“, sagt Verena Querling, Pflegerechtsexpertin der Verbraucherzentrale.
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