Gut betreut in familiärer Atmosphäre

In guten Händen - Pflegeratgeber

Gut betreut in familiärer Atmosphäre

Leben, Wohnen und Pflege im eigenen Kiez

Das mit hochwertiger Küche und Bad ausgestattete Apartment wird durch die individuelle Einrichtung zum gemütlichen Zuhause für die Bewohner. Foto: mm/archiv

16.11.2021

Hier in der neuen Wohnanlage – in unmittelbarer Nähe zum Großen Stienitzsee im Rüdersdorfer Ortsteil Hennickendorf – erfüllt sich der Wunsch vieler älteren Menschen, in der eigenen Wohnung alt zu werden, bei Bedarf die gewünschte Pflege vor Ort zu erhalten und das Leben in der Gemeinschaft zu genießen. Die Pflegeeinrichtung mit dem angeschlossenen Ambulanten 24-Stunden-Pflegedienst Grit Wachner bietet ein Höchstmaß an Komfort, Betreuungsmöglichkeiten und Sicherheit. Selbst Verhinderungspflege und auch Leistungen für multimorbide Menschen sind möglich.

Leben, Wohnen und Pflege im eigenen Kiez

In vier Gebäuden befinden sich neben großzügig bemessenen Gemeinschaftsräumen Einzel-Pflegeapartments, Senioren- und zum Teil altersgerechte Wohnungen – einige sind noch frei, der Service kann zugebucht werden – ganz nach Bedürfnis.

Das gilt auch für die vielfältigen Angebote zur Alltagsgestaltung: Die Bewohner sollen sich wohl und geborgen fühlen und aktiv bleiben. Neben dem Feinmotorik-, Bewegungs- und Gedächtnistraining erfolgt ein aktives Einbeziehen in den Tagesablauf. Gemeinsames Kochen und Backen sowie tägliche Gesprächsrunden bei einer Tasse Kaffee gehören zu den wiederkehrenden Ritualen. Besuch von Angehörigen oder Freunden ist jederzeit willkommen und von Mitarbeitern gern gesehen.

„Für unser Pflege-Team suchen wir noch eine Fachkraft (m,w,d). Lernen Sie uns, unsere schöne Wohnanlage und unser Leistungsangebot kennen und vereinbaren Sie einen Besichtigungstermin“, laden Grit Wachner und ihr Team ein. (pr) www.wohnenimeigenenkiez.de

Silikonprothese bei Fingerverlust

Anspruch, wenn es Funktionsverbesserungen gibt

Menschen mit fehlenden Fingern oder Fingergliedern haben unter Umständen einen Anspruch auf eine maßgefertigte Silikonprothese. Die gesetzliche Krankenversicherung müsse zahlen, wenn die Prothese eine erheblich verbesserte Funktion der Hand bewirke, teilte das Hessische Landessozialgericht zu einem Urteil mit (Az.: L 8 KR 477/20). Die Revision wurde nicht zugelassen. In dem Fall hatte eine Arzthelferin geklagt, deren eine Hand seit der Geburt fehlgebildet ist. Nach mehreren Operationen fehlt ein Finger komplett, drei weitere sind jeweils etwa zur Hälfte vorhanden.

Ihr wurde eine rund 17 500 Euro teure Prothese ärztlich verordnet. Die Krankenkasse lehnte die Übernahme der Kosten jedoch ab, da keine medizinische Notwendigkeit bestehe. Dagegen klagte die Frau - und das Gericht gab ihr recht: Mit der Prothese könne sie zum Beispiel besser greifen und am Computer arbeiten, hieß es in der Entscheidung. Die Kasse muss der Frau die Prothese bezahlen. (dpa)