Bei langem Krankenhausaufenthalt ruht der Anspruch
Es ging in dem Fall um ein 2008 geborenes Mädchen, das Trisomie 21, eine Darmerkrankung und einen Herzfehler hat. Sie hat Pflegegrad 4 und erhält Pflegegeld für die häusliche Pflege durch ihre Eltern.
Als das Mädchen für fast ein Jahr stationär behandelt wurde, zahlte die Pflegekasse das Pflegegeld nur für die ersten 28 Tage weiter und verwies auf die entsprechende Regelung im Gesetz. Die Eltern klagten gegen die Pflegekasse, hatten damit aber keinen Erfolg. Das Gericht bestätigte die gesetzliche Regelung und sah keinen Raum für Änderungen aufgrund der Umstände des Einzelfalls. (dpa)