Nur vier Wochen Pflegegeld

In guten Händen - Pflegeratgeber

Nur vier Wochen Pflegegeld

Bei langem Krankenhausaufenthalt ruht der Anspruch

Wer länger im Krankenhaus stationär behandelt werden muss, bekommt in der Regel nach 28 Tagen kein Pflegegeld mehr ausgezahlt. Foto: Armin Weigel/dpa/dpa-mag

16.11.2021

Wenn Pflegebedürftige länger in ein Krankenhaus müssen, bekommen sie in den ersten vier Wochen noch Pflegegeld ausgezahlt. Anschließend ruht ihr Anspruch. Das gilt auch dann, wenn Eltern ständig bei ihrem pflegebedürftigen Kind im Krankenhaus sein müssen. Das zeigt ein Urteil des Sozialgerichts Osnabrück, auf das der Deutsche Anwaltverein hinweist (Az.: S 14 P 16/19).

Bei langem Krankenhausaufenthalt ruht der Anspruch

Es ging in dem Fall um ein 2008 geborenes Mädchen, das Trisomie 21, eine Darmerkrankung und einen Herzfehler hat. Sie hat Pflegegrad 4 und erhält Pflegegeld für die häusliche Pflege durch ihre Eltern.

Als das Mädchen für fast ein Jahr stationär behandelt wurde, zahlte die Pflegekasse das Pflegegeld nur für die ersten 28 Tage weiter und verwies auf die entsprechende Regelung im Gesetz. Die Eltern klagten gegen die Pflegekasse, hatten damit aber keinen Erfolg. Das Gericht bestätigte die gesetzliche Regelung und sah keinen Raum für Änderungen aufgrund der Umstände des Einzelfalls. (dpa)