Gehalt bei unverschuldet verspäteter Urlaubsrückkehr

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Gehalt bei unverschuldet verspäteter Urlaubsrückkehr

Arbeitnehmer müssen Arbeitgeber umgehend informieren

Wer wegen eines Flugausfalls nicht rechtzeitig zur Arbeit erscheinen kann, bekommt auch keinen Lohn. Das Arbeitsverhältnis ruht in dieser Zeit. Foto: Tobias Hase/dpa-mag

20.10.2021

Ein gesperrter Flughafen wegen eines Vulkanausbruchs, ein Pilotenstreik, ein defektes Auto oder unabsehbare Auflagen in Corona-Zeiten:Ein gesperrter Flughafen wegen eines Vulkanausbruchs, ein Pilotenstreik oder ein defektes Auto: Gründe, warum ein Arbeitnehmer nach dem Urlaub nicht pünktlich zur Arbeit erscheinen kann, gibt es zuhauf. Weil es einen unverschuldet trifft, müsste man eigentlich weiter Gehalt bekommen, mag mancher denken. Dem ist aber nicht so, wie Jürgen Markowski, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Offenburg, erklärt. „Es ist ein Grundsatz im Arbeitsrecht: Lohn gibt es nur für Arbeit“, sagt Markowski, der auch Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) ist. Gesetzliche oder tarifliche Regelungen, die auch für Ausfallzeiten eine Vergütung vorsehen, greifen bei einer verspäteten Urlaubsrückkehr nicht, wie Gerichtsurteile zeigen. „Leider gibt es in so einem Fall keine einschlägige Regelung und damit auch keine Lohnfortzahlung.“Vielmehr müssen Arbeitnehmer ihren Arbeitgeber umgehend informieren, dass sie nicht rechtzeitig zurückkommen können. „Dafür sollten sie sich möglichst eine Bestätigung besorgen.“ Außerdem ist es die Pflicht eines Arbeitnehmers, sich um alternative Reisemöglichkeiten zu kümmern. Das kann heißen, mit dem Zug statt mit dem Flieger zurückzureisen.Kein Lohn, aber auch keine StrafeEine Strafe für unverschuldet zu spätes Erscheinen gibt es aber auch nicht. „Man bekommt einfach keinen Lohn, das Arbeitsverhältnis ruht in dieser Zeit“, sagt der Arbeitsrechtsanwalt. „Ich kann natürlich mit meinem Arbeitgeber vereinbaren, dafür Urlaub zu nehmen oder, wenn vorhanden, ein Zeitarbeitskonto zu nutzen.“ Das ist allerdings eine Sache der Absprache.Eine Abmahnung oder gar Kündigung sind nicht gerechtfertigt. „Das kann nur kommen, wenn ich eine arbeitsvertragliche Pflicht schuldhaft verletzt habe“, sagt Markowski. „Aber wenn ich den Arbeitgeber nicht informiere, können Konsequenzen drohen.“Vorsorglich schon den Dienstlaptop mit in den Urlaub zu nehmen, um im Falle eines Falles von dort zu arbeiten, hält Markowski für keine gute Idee. So etwas müsse immer mit dem Arbeitgeber abgestimmt werden. Wer allerdings schon mit einer Naturkatastrophe am Urlaubsort rechne, solle vielleicht gar nicht erst dorthin reisen. (dpa)

Hausinterne Vollmacht

Ohne Vollmacht können Angehörige in der Regel nicht auf ein Bankkonto zugreifen. Das gilt auch für Online-Konten. Meist reicht dafür nicht einmal eine einfache Vollmacht, so die Verbraucherzentrale Bremen. 

Dokument ausfüllen

Denn viele Banken verlangen ein hausinternes Dokument, das der Kontoinhaber und die Vertrauensperson häufig gemeinsam ausfüllen müssen. Eine Vorsorgevollmacht mit Betreuungsverfügung reicht also oft nicht. Daran sollten Verbraucher frühzeitig denken.

Wichtig dabei ist auch, dass die Vollmacht über den Tod hinaus gilt - sonst können Angehörige auf das Konto unter Umständen zugreifen, wenn ein Erbschein vorliegt. Gerade bei Zahlungsverpflichtungen kann dies Probleme bereiten, wenn man diese nicht direkt regeln kann.

Langfristig denken

Zusätzlich sollten Verbraucher eine Liste mit sämtlichen Konten erstellen - und auch ihren digitalen Nachlass regeln. Statt Passwörter und Zugangsdaten direkt Angehörigen auszuhändigen, ist es empfehlenswert diese etwa in einem Tresor aufzubewahren. Der Zugriff dazu könnte auch an Bedingungen geknüpft sein. Denkbar wäre, dass nur eine bestimmte Vertrauenspersonen in Notfällen den Inhalt einsehen kann, wenn sich der Kontoinhaber nicht äußern kann. (dpa)