Das Supervermächtnis – was ist so super daran?

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Das Supervermächtnis – was ist so super daran?

Rechtsanwalt SeehausRechtsanwalt Seehaus

02.02.2022

Als Steuersparmodell ermöglicht das Supervermächtnis dem überlebenden Ehegatten in der Frage wann, in welcher Höhe und an wen das Vermächtnis zur Auszahlung kommt, einen extrem weiten Entscheidungsspielraum – das ist so super daran. Aber diese erbrechtliche Lösung soll nun von Anfang an erklärt werden.Das Supervermächtnis ist eine Ergänzung zum allgemein bekannten Berliner Testament. In Letzterem setzen sich die Ehegatten gegenseitig zu Alleinerben ein und bestimmen, dass nach dem Tode des länger lebenden Partners der gemeinsame Nachlass einem Dritten, meist den gemeinsamen Kindern zufallen soll. Die Kinder werden dann als sogenannte Schlusserben eingesetzt. Bei werthaltigen Nachlässen, insbesondere wenn eine Immobilie dazuzählt oder bei Unternehmensnachfolgen, liegt der steuerliche Nachteil des klassischen Berliner Testaments in der Höhe der Freibeträge zugunsten von Ehepartnern, die einen solchen lediglich i.H.v. 500.000 € in Anspruch nehmen können. Kinder können nach jedem Elternteil einen Steuerfreibetrag i.H.v. 400.000 € nutzen. Beim klassischen Berliner Testament würden die Kinder als Schlusserben nicht den erstversterbenden Elternteil beerben, sondern lediglich den Letztversterbenden. Damit gehen jedoch die persönlichen Erbschaftssteuerfreibeträge der Kinder von 400.000 € auf den erstversterben den Elternteil verloren. Zudem entsteht ein steuerlicher Progressionsnachteil, da sich der Nachlass zunächst beim überlebenden Ehepartner bündelt und später in Addition zum Vermögen des Zweitversterbenden auf den oder die Schlusserben übergeht. Die Lösung bietet hier das Supervermächtnis. Hierbei handelt es sich um ein sogenanntes Zweckvermächtnis. Während beim „normalen“ Testament nur vom Erblasser bestimmt wird, wer erben soll und wie hoch der Erbteil einzelner Verwandter ausfällt, die Auszahlung dann sofort nach dem Erbfall fällig ist und über die Höhe nicht verhandelt werden kann, kann beim Supervermächtnis (Zweckvermächtnis) der länger lebende Ehegatte frei entscheiden, wann innerhalb einer Frist das Vermächtnis an die Erben ausgezahlt werden soll und wie hoch dieses ausfällt. Dem überlebenden Ehepartner wird damit ein Entscheidungsspielraum eingeräumt, der es ermöglicht auf sich entwickelnde Lebensumstände, sei es aus Steuerersparnisgründen, Gründen die in der späteren pflegerischen Versorgung oder anderweitig geänderter Familienumstände liegen, zu reagieren.

Bei der Formulierung entsprechender Supervermächtnisse ist Detailwissen gefragt, damit die gewünschten Rechtsfolgen eintreten. Fachkundig kann hierzu ein auf dem Erbrecht spezialisiert arbeitender Rechtskundiger beraten.

Rechtsanwalt Seehaus ist schwerpunktmäßig auf den Gebieten des Erb-, Grundstücks- und Familienrechts sowie des Straf-, Verkehrs- und Ordnungswidrigkeitenrechts tätig. Sie erreichen die Kanzlei Seehaus & Schulze im Büro Werder Mo-Do. von 8.00- 18.00 Uhr und Fr. von 8.00-15.00 Uhr unter der Tel. 03327/569 511 und im Büro Bad Belzig Mo.-Do. von 9.00-18.00 Uhr und Fr. von 8.00-15.00 Uhr unter der Tel. 033841/60 20. Termine können auch außerhalb der Sprechzeiten vereinbart werden.