Angerissen, zerrissen, bemalt, mitgewaschen, verbrannt - mit Geldscheinen kann aus Versehen so einiges passieren. Ist eine beschädigte Euro-Banknote wertlos?
„Nein, nicht automatisch“, sagt Prof. Johannes Beermann, Vorstandsmitglied der Deutschen Bundesbank in Frankfurt/Main. Der Geldschein behält zunächst seinen Wert, egal, wie er aussieht.
Betroffene können sich an ihre Bank oder Sparkasse wenden. Allerdings sind diese letztlich nicht zu einem Umtausch verpflichtet. Trotzdem kann man bei der Bank oder der Sparkasse fragen, ob sie das beschädigte Geld entgegennimmt und bei der Bundesbank umtauschen lässt“, so Beermann. Antworten auf wichtige Fragen:
Was kann man alternativ tun?
Anlaufstelle für Verbraucherinnen und Verbraucher kann eine der 31 Filialen der Deutschen Bundesbank sein. Dort lassen sich Scheine, die etwa bemalt, zerrissen, angerissen oder nach einem Mitwaschen in der Waschmaschine verblichen sind, oft vor Ort umtauschen.
Derzeit ist der Publikumsverkehr wegen der Corona-Pandemie aber eingeschränkt. Alternativ ist eine postalische Einreichung bei der Bundesbank möglich.
Kann ich einen zerrissenen Euro-Schein selbst zusammenkleben?
Prinzipiell ja. Man kann versuchen, den Schein mit durchsichtigem Klebeband zusammenzuflicken. Allerdings sind Händler nicht dazu verpflichtet, eine solche Banknote zu akzeptieren", sagt Ralf Scherfling von der Verbraucherzentrale NRW in Düsseldorf.
Und was, wenn der EuroSchein teilweise verbrannt ist?
Auch in solchen Fällen können Betroffene einen sogenannten Erstattungsantrag bei der Bundesbank stellen. Den findet man auf der Internetseite der Bundesbank. Den ausgefüllten Antrag schicken Besitzerinnen und Besitzer von teilweise verbrannten Euro-Scheinen per Post an die Bundesbank. Die Bundesbank tauscht einen teilweise verbrannten oder anderweitig beschädigten EuroSchein um, wenn mehr als die Hälfte der betroffenen Banknote vorliegt. "Ein Umtausch erfolgt auch dann, wenn es einen Nachweis gibt, dass die fehlenden Teile im Umfang von weniger als die Hälfte vernichtet wurden“, so Beermann.
Wichtig: Bei vorsätzlich beschädigten Euro-Scheinen ist ein Um tausch bei der Bundesbank nicht möglich. Gleiches gilt für Banknoten, die Stellen der Bundesbank bereits entwertet haben.
Und wenn der Schein durch chemische Substanzen beschädigt ist?
In solchen Fällen müssen Verbraucherinnen und Verbraucher im Erstattungsantrag auflisten, welche Substanzen mutmaßlich zu der teilweisen Zerstörung des Geldscheins geführt haben bzw. ein zugehöriges Sicherheitsdatenblatt vorlegen. „Das ist nicht zuletzt für die Sicherheit und Gesundheit der Experten im Analysezentrum, die den Schein untersuchen, wichtig zu wissen“, erklärt Beermann.
Was gilt für beschädigte Euro-Münzen?
Das gleiche wie für Euro-Scheine. Verbraucherinnen und Verbraucher können bei der Bundesbank eine Erstattung beantragen. Voraussetzung hierfür ist: Scheine wie Münzen dürfen nicht mutwillig verändert worden sein, etwa zu Kunstwerken verklebte Banknoten oder eine absichtlich durchbohrte Euro-Münze.
Wie lange dauert die Bearbeitung eines Erstattungsantrags?
„Normalerweise etwa sechs bis acht Wochen“, sagt Beermann. Derzeit kann es jedoch mehrere Monate dauern, der Grund: Aufgrund der Flutkatastrophe im vergangenen Sommer in Teilen Deutschlands kommen bei der Bundesbank aktuell sehr viele Anträge an. Zum Vergleich: Regulär erfasst und erstattet die Bundesbank pro Jahr beschädigtes Geld im Wert von rund 40 Millionen Euro. Im Jahr 2021 waren es allein im dritten Quartal aufgrund der Flutkatastrophe 79 Millionen Euro. (dpa)