Rentenversicherung hilft mit Bescheinigung

Ihr Recht ist unser Ziel

Rentenversicherung hilft mit Bescheinigung

Müssen Rentner eine Steuererklärung abgeben, können sie von der Rentenversicherung eine Ausfüllhilfe bekommen. Foto: Christin Klose/dpa-mag

22.03.2022

Im Ruhestand hat man nicht unbedingt Ruhe vor dem Finanzamt. Denn auch Rentnerinnen und Rentner können verpflichtet sein, eine Steuererklärung abzugeben.

zu versteuernde Einkommen den jährlichen Grundfreibetrag überschreitet, erklärt die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin. 2021 lag der Freibetrag bei 9744 Euro für Singles und bei 19 488 Euro für Verheiratete. 2022 liegt er bei 9984 Euro beziehungsweise 19 968 Euro. Daten müssen nicht mehr eingetragen werden

Das gilt immer dann, wenn das zu versteuernde Einkommen den jährlichen Grundfreibetrag überschreitet, erklärt die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin. 2021 lag der Freibetrag bei 9744 Euro für Singles und bei 19 488 Euro für Verheiratete. 2022 liegt er bei 9984 Euro beziehungsweise 19 968 Euro. Daten müssen nicht mehr eingetragen werden

Gut zu wissen: Die Daten für die gesetzliche Rente werden dem Finanzamt automatisch übermittelt und müssen nicht mehr eingetragen werden. Nur wer bereits mithilfe eines Steuerberechnungsprogramms das Ergebnis erfahren möchte, muss die Daten eintragen.

Hierbei hilft eine kostenlose Bescheinigung der Rentenversicherung, die Information über die Meldung an die Finanzverwaltung». Vorher wurde das Dokument auch als «Mitteilung zur Vorlage beim Finanzamt» bezeichnet. Die Bescheinigung enthält alle steuerrechtlich relevan ten Beträge mit Hinweisen, in welchen Zeilen die Werte einzutragen sind.

Versicherungsnummer muss angegeben werden

Einmal beantragt wird die Bescheinigung in den Folgejahren automatisch zugeschickt. Beim ersten Mal muss sie unter Angabe der persönlichen Rentenversicherungsnummer angefordert werden, zum Beispiel online oder am kostenfreien Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung unter 0800 1000 4800. Wird die Bescheinigung für eine Hinterbliebenenrente benötigt, muss die Versicherungsnummer der oder des Verstorbenen angegeben werden.

Weitere Informationen zum Thema Steuern bietet die Deutsche Rentenversicherung in der Broschüre , Versicherte und Rentner: Informationen zum Steuerrecht". Sie kann kostenfrei auf der Homepage der Rentenversicherung heruntergeladen oder am Servicetelefon bestellt werden. (dpa)