Kapitalerträge: So fällt die Abgeltungsteuer geringer aus

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Kapitalerträge: So fällt die Abgeltungsteuer geringer aus

Lassen Sie Ihr Geld für Sie arbeiten? Dann müssen die Erträge mit 25 Prozent Abgeltungsteuer versteuert werden. Foto: Christin Klose/dpa-mag

11.09.2022

Zinsen, Dividende, realisierte Kursgewinne: Für Einkünfte aus Kapitalvermögen müssen 25 Prozent Abgeltungsteuer abgeführt werden. Solidaritätszuschlag Kirchensteuer und kommen obendrauf. Banken müssen die Steuer direkt einbehalten und abführen. Es sei denn, der Kunde hat einen Freistellungsauftrag eingerichtet. Denn aktuell gilt auf Einkünfte aus Kapitalerträgen ein Freibetrag von 801 Euro. Wer einen Freistellungsauftrag bei seiner Bank gestellt hat, bekommt Erträge bis zu dieser Grenze steuerfrei ausbezahlt. Gewinne, die darüber hinausgehen, werden mit dem üblichen Abgeltungsteuersatz versteuert.

Der Freibetrag von diesen 801 Euro kann auch auf mehrere Banken aufgeteilt werden.

Höhe der Steuer ergibt sich aus der Steuererklärung

Achtung: „Liegt der persönliche Einkommensteuersatz unter 25 Prozent, kann die zu viel gezahlte Abgeltungsteuer vom Finanzamt zurückfordert werden", sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. Denn dann werden die Erträge mit dem niedrigeren persönlichen Steuersatz versteuert, nicht mit der 25-prozentigen Abgeltungsteuer.

Um die Höhe der Steuer auf Kapitalerträge zu überprüfen, müssen Steuerzahler in ihrer Steuererklärung die Anlage KAP ausfüllen. Dort tragen sie die Daten aus der Steuerbescheinigung der Bank ein. dpa


Umgang mit Falschgeld

Wenn Verbraucherinnen und Verbrauchern Falschgeld in die Hände gerät, sollten sie die gefälschten Scheine oder Münzen bei der Polizei melden. Darauf macht der Bundesverband deutscher Banken aufmerksam. Wer wissentlich mit Falschgeld bezahlt, macht sich nämlich strafbar. Grundsätzlich sei jeder selbst dafür verantwortlich, kein Falschgeld entgegenzunehmen. Falschgeld kann deshalb auch nicht bei der Bank oder der Polizei in echtes Geld umgetauscht werden. Ratsam ist, einen Geldschein bei Unsicherheit direkt zu prüfen, wenn man ihn entgegennimmt. Laut Bankenverband kann schon die Annahme, aber vor allem die Weitergabe von Falschgeld strafrechtliche Folgen haben. Wurde versehentlich mit Falschgeld bezahlt, müssten laut Bankenverband zunächst die Behörden nachweisen, dass die Tat vorsätzlich begangen wurde. Wenn das Gericht dann ebenfalls zu der Auffassung gelangt, dass vorsätzliches Handeln vorliegt, kann es eine entsprechende Strafe verhängen. Wer Falschgeld erkennen will, sollte sich die Sicherheitsmerkmale auf modernen Euro-Noten einprägen. Sie würden die Erkennung von Falschgeld schnell und unkompliziert ermöglichen. Ausführliche Infos finden Interessierte auf der Webseite des Bankenverbands. dpa

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