Altersvorsorge: Immer mehr Rentner werden steuerpflichtig

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Altersvorsorge: Immer mehr Rentner werden steuerpflichtig

Im Juli sind die Renten stark gestiegen. Viele Rentner fragen sich seither: Muss ich nun eine Steuererklärung abgeben? Foto: Christin Klose/dpa-mag

11.09.2022

Am 1. Juli sind die Renten so stark erhöht worden wie seit Jahrzehnten nicht mehr. Müssen Rentner und Rentnerinnen nun eine Steuererklärung abgeben? Laut dem Vereinigten Lohnsteuerhilfeverein (VLH) sind diejenigen zu einer Steuererklärung verpflichtet, deren steuerpflichtiger Teil der jährlichen Einnahmen den Grundfreibetrag übersteigt. Als Einnahmen zählen neben der gesetzlichen Rente unter anderem auch Bezüge aus einer Witwen - oder Betriebsrente. Aber auch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung fallen darunter.

Die positive Nachricht: Der Grundfreibetrag wurde stärker erhöht als die Rente. Er stieg von 9744 auf 10.347 Euro - ein Plus von 6,19 Prozent. Für verheiratete Paare und verpartnerte Paare gilt der doppelte Betrag. Die Rente hingegen wurde am 1. Juli im Westen um 5,35 Prozent und im Osten um 6,12 Prozent erhöht. Auf das gesamte Jahr 2022 gesehen, handelt es sich um eine Rentenerhöhung von 2,68 Prozent (West) und 3,06 Prozent (Ost). Das bedeutet, die Erhöhung der Rente liegt weiterhin unterhalb des Grundfreibetrags. Die Krux dabei: Laut VLH steigt der steuerpflichtige Anteil der Rente seit 2020 um jährlich einen Prozentpunkt. Für Rentner und Rentnerinnen, die in diesem Jahr in Rente gehen, bleiben daher nur noch 18 Prozent steuerfrei. Jüngeren Jahrgängen bleibt sogar noch weniger. Ab dem Jahr 2040 werden alle Renten zu 100 Prozent versteuert.

Trotz der aktuellen Erhöhung des Grundfreibetrags kommen künftige Jahrgänge also auch nach Ende ihrer beruflichen Laufbahn um eine Steuererklärung nicht herum. Im Umkehrschluss bedeutet das, Menschen, die schon länger in Rente sind, müssen einen geringeren Anteil versteuern. Laut VLH können Rentner und Rentnerinnen aber etliche ihrer Ausgaben - darunter Medikamente, Zahnersatz, Pflege oder Handwerker - geltend machen. Liegt danach das verbleibende Einkommen unter dem Existenzminimum, werden keine Steuern angesetzt. Am Ende muss man daher trotz Steuererklärung nicht automatisch Steuern zahlen. dpa


Umgang mit Falschgeld

Wenn Verbraucherinnen und Verbrauchern Falschgeld in die Hände gerät, sollten sie die gefälschten Scheine oder Münzen bei der Polizei melden. Darauf macht der Bundesverband deutscher Banken aufmerksam. Wer wissentlich mit Falschgeld bezahlt, macht sich nämlich strafbar. Grundsätzlich sei jeder selbst dafür verantwortlich, kein Falschgeld entgegenzunehmen. Falschgeld kann deshalb auch nicht bei der Bank oder der Polizei in echtes Geld umgetauscht werden. Ratsam ist, einen Geldschein bei Unsicherheit direkt zu prüfen, wenn man ihn entgegennimmt. Laut Bankenverband kann schon die Annahme, aber vor allem die Weitergabe von Falschgeld strafrechtliche Folgen haben. Wurde versehentlich mit Falschgeld bezahlt, müssten laut Bankenverband zunächst die Behörden nachweisen, dass die Tat vorsätzlich begangen wurde. Wenn das Gericht dann ebenfalls zu der Auffassung gelangt, dass vorsätzliches Handeln vorliegt, kann es eine entsprechende Strafe verhängen. Wer Falschgeld erkennen will, sollte sich die Sicherheitsmerkmale auf modernen Euro-Noten einprägen. Sie würden die Erkennung von Falschgeld schnell und unkompliziert ermöglichen. Ausführliche Infos finden Interessierte auf der Webseite des Bankenverbands. dpa

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