Erkranken Mitglieder eines Fitnessstudios ernsthaft und können nicht mehr trainieren, dürfen sie ihren lang laufenden Vertrag vorzeitig kündigen. Darauf weist die Verbraucherzentrale Niedersachsen hin.
Dabei beziehen sich die Verbraucherschützer auf einen Streitfall einer Kundin mit ihrem Fitnessstudio. Die Frau erkrankte und konnte dadurch nicht weiter trainieren. Sie kündigte den Vertrag. Der Betreiber allerdings akzeptierte die krankheitsbedingte Kündigung nicht und forderte eine detaillierte Diagnose.
Verbraucherschützer: Ärztliches Attest genügt
Dabei ist die Kundin laut Verbraucherzentrale gar nicht dazu verpflichtet, ihre Krankheitsgeschichte offenzulegen. Ein ärztliches Attest, dauerhaft nicht trainieren zu können, müsse ausreichen. Dennoch verweigerte der Betreiber eine vorzeitige Kündigung weiterhin. Zu Unrecht, kritisieren die Verbraucherschützer. Es gebe keine juristische Grundlage, die ärztliche Einschätzung anzuzweifeln. Geht der Streit allerdings vor Gericht, müsste die Betroffene nach Einschätzung der Verbraucherschützer genauer schildern, weshalb ein Training nicht mehr möglich sei. dpa