Schluss mit zu langer Laufzeit

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Schluss mit zu langer Laufzeit

Automatische Vertragsverlängerung gleich um ein ganzes Jahr, ohne vorzeitige Kündigungsmöglichkeit, ist in Deutschland gesetzlich nicht mehr zulässig

Viele Laufzeitverträge sind nach Ablauf der Mindesvertragslaufzeit künftig monatlich kündbar. CHRISTIN KLOSE

03.05.2022

Was bei Handyverträgen schon seit dem vergangenen Jahr gilt, greift jetzt auch für viele andere Laufzeitverträge: Wer zum Beispiel ein neues Fitnessstudio- oder Streamingdienst-Abo abschließt, kann seinen Vertrag nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit monatlich kündigen.

Eine automatische Vertragsverlängerung gleich um ein ganzes Jahr, ohne vorzeitige Kündigungsmöglichkeit, ist gesetzlich nicht mehr zulässig. Das teilt die Verbraucherzentrale Niedersachsen mit. Die Neuerung des Faire-Verbraucherverträge-Gesetzes gilt für alle seit dem 1. März abgeschlossenen Neuverträge, die die regelmäßige Lieferung von Waren oder die regelmäßige Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen umfassen.

Verbraucherinnen und Verbraucher sollten vor Vertragsschluss prüfen, ob die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der neuen Rechtslage entsprechen, rät Christopher Vernon, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen. „Enthalten die AGB die Neuerung nicht, können Betroffene den Anbieter darauf hinweisen und eine Anpassung fordern.“

Zwar seien anderslautende Klauseln letztlich ungültig, die Anpassung könne aber einen späteren Rechtsstreit vermeiden. dpa

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