„Ein Anwaltszwang besteht im Zivilrecht, wenn im der Fall nicht vor dem Amtsgericht, sondern vor dem Landgericht, Oberlandesgericht oder Bundesgerichtshof verhandelt wird“, erläutert Sylvia Ruge, Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Anwaltvereins. Das Landgericht etwa ist ab einem Streitwert von über 5000 Euro zuständig. Daneben gibt es bestimmte Gerichtsverfahren, in denen eine anwaltliche Vertretung vorgeschrieben ist.
Spezialisten gefragt
Wer einen guten Anwalt sucht, kann sich, ob jemand Erfahrungen hat und eine Empfehlung aussprechen kann. „Allerdings eine Gewähr, dass diese Person auch für den eigenen Fall die Richtige ist, gibt es natürlich nicht“, sagt Michael Sittig von der Stiftung Warentest. Schließlich ist jedes Rechtsproblem anders.
Ein Rechtsbeistand sollte sich mit dem jeweiligen Fachgebiet auskennen und dafür den Titel „Fachanwalt“ oder „Fachanwältin“ tragen. Mögliche Fachgebiete können etwa Arbeitsrecht oder Mietrecht sein.
Inernetsuche kann helfen
Nach solchen und anderen Fachanwälten lässt sich im Internet gezielt suchen. „Die Anwälte, die bei der Internet-Suche an den ersten Stellen aufploppen, sind aber nicht unbedingt die Besten“, warnt Sittig. Sie haben womöglich Geld in die Suchmaschinenoptimierung investiert, weshalb User unmittelbar auf sie stoßen. „Oft lohnt es sich, in der Trefferliste nach der Sucheingabe weiter herunterzuscrollen und sich die Websites anderer Anwälte anzusehen“, erklärt Sittig. Welchen Eindruck macht die jeweilige Website? Mit welchen Erfahrungen und Qualifikationen punktet die Kanzlei?
Eine andere Option: „Es gibt im Internet Suchplattformen, auf denen Rechtssuchende ihr Problem grob schildern können und dann an passende Experten verwiesen werden“, sagt Ruge. Diese Portale sind allerdings teilweise kostenpflichtig. Suchen kann man aber auch über Portale der Bundesrechtsanwaltskammer oder des DAV.
Kritisch bleiben
Bei Anwaltsbewertungen im Netz ist eher Vorsicht geboten. Viele gute Bewertungen können zwar ein Indiz für die Qualifikation von Anwälten sein - „sie müssen es aber nicht“, stellt Ruge klar.
Neben den fachlichen Qualifikationen kommt es auch auf ein gutes Vertrauensverhältnis an. Ob ein Draht besteht, können beide Seiten bei einer anwaltlichen Erstberatung testen. „Für Verbraucher fallen dafür maximal 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer an“, sagt Ruge. Die Summe werde häufig im Fall einer Mandatserteilung angerechnet. „Wenn die Chemie im Erstgespräch nicht stimmt, kann es ratsam sein, sich anderweitig umzusehen“, so Ruge.
Freie Wahl
Die Rechtsschutzversicherung, sofern ein Rechtssuchender eine solche Police hat, darf dem Versicherungsnehmer keinen bestimmten Anwalt aufdrängen - „es herrscht freie Anwaltswahl“, so Ruge. Nur bei der Vergütung ist zu beachten, dass Rechtsschutzversicherungen nur die Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz zahlen, mehr nicht.
In einem laufenden Rechtsstreit können Mandanten jederzeit nach dem Prinzip der freien Anwaltswahl den Mandatsvertrag kündigen. dpa
Erbrecht: Anspruch des Erben auf Auskunft und Herausgabe
Als Erbe wird man Gesamtrechtsnachfolger des Erblassers und nimmt mit dem Erbfall dessen Position ein. Bereits unmittelbar nach dem Erbfall kann der Erbe daher in derselben Weise wie der Erblasser die Ansprüche z. Bsp. auf Herausgabe eines verliehenen Gegenstandes oder die Rückzahlung eines Darlehens geltend machen. Hatte der Erbe jedoch keine enge Verbindung zum Erblasser, wird er häufig nicht wissen, welche Gegenstände zum Nachlass gehörten bzw. welche Forderungen des Erblassers gegenüber Dritten bestehen.
Um sich hierüber informieren zu können, hat das Gesetz den Erben zumindest einige Auskunftsansprüche an die Hand gegeben. So ist z. Bsp. der sogenannte „Hausgenosse“ dem Erben gemäß § 2028 BGB zur Auskunft verpflichtet. Diese Pflicht trifft all jene Personen, die aufgrund ihrer persönlichen oder räumlichen Beziehungen Zugang zu Nachlassgegenständen hatten oder etwas über deren Verbleib wissen könnten. Somit beschränkt sich die Auskunftspflicht nicht nur auf den in unmittelbarer häuslicher Gemeinschaft lebenden Partner. Nach § 2027 BGB ist auch der Erbschaftsbesitzer zur Auskunft verpflichtet. Hierbei handelt es sich um eine Person, die fälschlicher Weise von einem eigenen Erbrecht ausgeht und aus diesem Grunde die Erbschaft ganz oder teilweise in Besitz genommen hat. Ebenfalls dem Erben zur Auskunft verpflichtet ist ein Betreuer und ein vom Erblasser Bevollmächtigter.
Rechtsanwalt Thomas Brehmel