Überführung eines Leichnams

Helfer in schweren Stunden ▪ Rat und Hilfe im Trauerfall

Überführung eines Leichnams

Bestattungs-Dienstleistung Die Beförderung von Verstorbenen kann auf verschiedenen Wegen durchgeführt werden.

Zum Beispiel auf dem Landweg: Nur beauftragte Bestatter und Überführungsunternehmen dürfen Verstorbene in speziellen Fahrzeugen (DIN 15081) transportieren Foto: archiv

27.05.2024

Allgemein bedeutet die Überführung das „Verbringen eines Verstorbenen von einem Ort zu einem anderen“. Als Überführung gilt demnach das Verbringen des Verstorbenen vom Sterbe- bzw. Auffindungsort in eine öffentliche Leichenhalle, in die Räumlichkeiten des Bestattungsunternehmens bzw. zum Krematorium. 

Was ist bei einer nationalen Überführung zu beachten?

Überführungen von Verstorbenen innerhalb von Deutschland unterliegen mit wenigen Ausnahmen keiner besonderen Genehmigung. 

Selbstverständlich muss vor der Beförderung des Verstorbenen der Todesfall ordnungsgemäß beim Standesamt angemeldet worden sein. Im Allgemeinen gelten die jeweils zuständigen Landesverordnungen. 

Was ist eine internationale Überführung?

Auch wenn ein Verstorbener vom oder ins Ausland verbracht wird, spricht man von einer Überführung. Diese darf nicht von Privatpersonen durchgeführt werden. Nur beauftragte Bestatter und Überführungsunternehmen dürfen Verstorbene in speziellen Fahrzeugen (DIN 15081) transportieren. 

Die Zahl der internationalen Überführungen wächst stetig. Das hat unterschiedliche Gründe. Beispielsweise legen immer mehr Menschen mit Migrationshintergrund im Rahmen einer Bestattungsvorsorge fest, dass sie in ihrem ursprünglichen Heimatland beigesetzt werden möchten. Aber es kommt auch vor, dass Reisende im Urlaub versterben und zur Beerdigung überführt werden müssen. 

Möglichkeiten der Überführung

Die Beförderung von Verstorbenen kann auf dem Luftweg, dem Seeweg oder dem Landweg durchgeführt werden (DIN EN 15017 Bestattungs-Dienstleistungen). 

Auf dem Landweg erfolgt die Beförderung grundsätzlich mit dem Bestattungskraftwagen (DIN 71081). Die Überführung einer Urne in ein anderes Land auf dem Postweg oder als Gepäck eines Flugpassagiers bedarf keines Leichenpasses. Eine Kennzeichnung der Urne ist in der Regel erforderlich. 

Überführung eines Leichnams im Zinksarg

Oftmals müssen für Überführungen lange Distanzen auf dem Luftweg zurückgelegt werden. Dafür wird der Leichnam in einen Zinksarg gelegt, der wiederum in einen Holzsarg gebettet wird. Abschließend wird beides in einem neutralen Transportbehältnis überführt. 

Dieses Vorgehen hat mehrere Gründe. Zum einen gewährleistet der Zinksarg, dass auf dem Luftweg kein Unter- oder Überdruck in ihm entsteht. Auf der anderen Seite ermöglicht das neutrale Transportbehältnis die Überführung in Gepäckabteilungen von Passagierflugzeugen. www.bestatter.de/wissen