Keine Auswirkung auf Pflichtteil

Helfer in schweren Stunden - Rat und Hilfe im Trauerfall

Keine Auswirkung auf Pflichtteil

Grabpflegekosten

FRISO GENTSCH

14.11.2022

Die Kosten für eine Grabpflege wirken sich im Erbrecht automatisch nicht auf den Pflichtteil aus. Auch wenn die Grabpflege den Erben in einem Testament zur Auflage gemacht wurde, sind die Ausgaben nicht als sogenannte Nachlassverbindlichkeiten anzusehen, befand der Bundesgerichtshof (BGH). Bei der Berechnung des Pflichtteils für Pflichtteilsberechtigte bleiben daher Ausgaben für Instandhaltung und Pflege des Grabs unberücksichtigt. dpa

Tag der Begegnung

Am 20.11.22 begehen wir wieder den Totensonntag und erinnern so an diejenigen, die von uns gingen. Doch woher stammt dieser Gedenktag?

Der Totensonntag, auch Ewigkeitssonntag genannt, wird immer am letzten Sonntag vor dem ersten Advent gefeiert. An diesem Tag gedenken wir der Verstorbenen.

Angehörige und Freunde besuchen die Gräber ihrer Liebsten, legen Blumen darauf ab, entzünden Grabkerzen oder begehen andere Trauerrituale, jede Person wie es ihr gut tut.

Sein katholisches Pendant ist Allerseelen, ein Gedenktag, den es schon länger gibt als den Totensonntag.

Eingeführt wurde der Totensonntag erst 1816 vom preußischen König Wilhelm III. Warum genau ist nicht zu einhundert Prozent geklärt. Der Ewigkeitssonntag ist kein gesetzlicher Feiertag, jedoch gilt er in manchen Bundesländern als sog. ,,stiller Feiertag", sodass an diesem Tag ein Feierund Tanzverbot gilt. In Berlin, Bayern, Hamburg, Bremen, BadenWürttemberg und Nordgelten solrhein-Westfalen che Regelungen. Auch Weihnachtsmärkte werden aus Rücksicht i.d.R. erst nach dem Totensonntag eröffnet, klassischerweise wird auch die Weihnachtsdekoration danach ausgepackt.

Der Totensonntag für die Trauernden ist zwar ein sehr Gedenktag, persönlicher aber auch ein Tag der Begegnung, besonders auf Friedhöfen. Wenn Sie also nächsten Sonntag ihrer Verstobenen gedenken, ist dies auch die Gelegenheit mit anderen ins Gespräch zu kommen und sich auszutauschen.

Vielleicht können Sie den Tag zum Innehalten und Gedenken nutzen, dafür wünsche ich Ihnen viel Kraft.
Christian Haas 2. Vorsitzender des Verbandes unabhängiger Bestatter e.V. 

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