Bestattungen sind teurer

Wer sich bereits zu Lebzeiten um seine Bestattungswünsche kümmert, kann auch sicher sein, dass sie so erfüllt werden. Allerdings sollte ein Vorsorgevertrag von Zeit zu Zeit durchgesehen und eventuell auch in Hinsicht finanzieller Absicherung aktualisiert werden. Foto: Aeternitas e.V.

08.05.2022

In den vergangenen fünf Jahren sind die Preise für Bestattungen in Deutschland um insgesamt mehr als zehn Prozent gestiegen. Allein im Jahr 2021 betrug die Zunahme knapp drei Prozent. Insbesondere bei Dienstleistungen rund um die Bestattung müssen die Bürger tiefer in die Tasche greifen, während die Preissteigerungen bei den Waren moderater ausfielen.

In den Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes fließen unter anderem auch die Kosten einer Bestattung ein. Aeternitas e.V., die Verbraucherinitiative Bestattungskultur, hat aus den vorliegenden Daten für den Zeitraum zwischen 2016 und 2021 eine Preissteigerung von 10,4 Prozent ermittelt. Der stärkste Anstieg war dabei im letzten Jahr mit 2,9 Prozent zu verzeichnen. Zum Vergleich: Insgesamt stiegen die Verbraucherpreise im untersuchten Zeitraum um 8,6 Prozent, im Jahr 2021 um 3,1 Prozent. Als Basis der Aeternitas-Berechnung dienen die Preise für „Bestattungsleistungen und Friedhofsgebühr" (plus 11,2 Prozent) sowie für „Sarg, Urne, Grabstein oder andere Begräbnisartikel“ (plus 6,8 Prozent), zwei der vom Statistischen Bundesamt erhobenen, Verwendungszwecke des Individualkonsums".

Entsprechend ihrer jeweiligen Gewichtung im Verbraucherpreisindex, dem sogenannten Wägungsanteil, wurde der Wert für die Bestattungsleistungen und Friedhofsgebühren mit einem größeren Anteil berücksichtigt. Dies entspricht auch der Praxis. Dienstleistungen, wie die Überführungen, Trauerfeiern und die Abwicklung von Formalitäten sowie die Friedhofsgebühren machen einen weitaus umfassenderen Teil der Bestattungskosten aus als die verschiedenen Waren wie Särge und Urnen.

"Deutlich wird, dass bei der finanziellen Vorsorge für eine Bestattung Preissteigerungen stets einkalkuliert und ein entsprechender Puffer eingeplant werden sollte", rät der Aeternitas-Vorsitzende Christoph Keldenich. Wer bereits vorgesorgt hat, sollte regelmäßig die entsprechende Summe prüfen und eventuell anpassen. So seien die Bestattungswünsche dauerhaft abgesichert. aeternitas/pm


Pflicht für Erben?

Stirbt jemand, kommen auf die Hinterbliebenen viele Aufgaben zu - dazu zählt auch eine letzte Einkommensteuererklärung. Nur wenn der Verstorbene zu Lebzeiten nicht dazu verpflichtet war, müssen die Erben sich darum nicht kümmern. Dennoch könne die freiwillige Abgabe einer Steuererklärung für die Angehörigen sinnvoll sein, informiert der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine in Berlin. Steuererstattungen, die grundsätzlich an die Erben ausgezahlt werden, seien auch dann möglich.

Diese könnten umso höher ausfallen, je früher im Kalenderjahr jemand verstarb. Denn dann wurde das Arbeitseinkommen oder die Rente für entsprechend kürzere Zeit im Jahr bezogen. Die jährlichen steuerlichen Freibeträge, wie der Grundfreibetrag, Werbungskostenpauschalen oder Behindertenpauschbeträge kommen den Verbandsangaben zufolge aber dennoch voll zum Tragen.

Werde das Erbe ausgeschlagen, entfalle die Pflicht zur Abgabe der Einkommensteuererklärung. Mögliche Steuererstattungen könnten dann ebenfalls nicht beansprucht werden. dpa

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