Gesundheit

Hilfsmittel erleichtern den Alltag

Anerkannte Hilfsmittel sind im Hilfsmittelverzeichnis des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen aufgelistet. Foto: Uwe Anspach/dpa

02.06.2025

Menschen mit Erkrankungen oder Behinderungen sind auf Hilfsmittel angewiesen. Sie sollen damit ihren Alltag selbstständiger und mit weniger Einschränkungen bewältigen können. Grundsätzlich sind Hilfsmittel bewegliche Produkte oder Gegenstände, erklärt der Verbraucherzentrale Bundesverband. 

Der Einbau einer Rampe vor der Haustür gehört nicht dazu, aber zum Beispiel ein Hörgerät, eine Prothese oder ein Rollstuhl. Verschrieben werden Hilfsmittel in der Regel vom Arzt oder der Ärztin, für die Beschaffung ist meist die gesetzliche Krankenkasse der Ansprechpartner. 

Stellt man den Antrag versehentlich bei einem falschen Kostenträger, muss dieser den Antrag innerhalb von zwei Wochen an den zuständigen Träger weiterleiten.
Was als Hilfsmittel zählt
Generell gilt als Hilfsmittel nur das, was speziell für behinderte Menschen hergestellt und angeboten wird. Produkte aus einem normalen Laden zahlt die Kasse nicht. Den Antrag auf Kostenübernahme vor der Anschaffung stellen.



dpa-mag