Durch das zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) gelten seit 2017 grundlegende Verbesserungen im Pflegesystem für Pflegebedürftige, Pflegekräfte und Angehörige. Seit 2017 werden bei der Beurteilung der Pflegebedürftigkeit nicht mehr nur physische (körperliche) Erkrankungen, sondern auch psychische (seelische) Erkrankungen gleichermaßen berücksichtigt. Wann ist man mit einer psychischen Erkrankung (z. B. einer Depression) pflegebedürftig und wann hat ein Antrag auf einen Pflegegrad Aussicht auf Erfolg? Auf dem Portal„Pflege durch Angehörige“ gibt es dazu nähere Hinweise.
Wieviel Unterstützung benötigt die Person
Nicht jede psychische Erkrankung führt automatisch zu einem Pflegegrad. Ob ein Pflegegrad genehmigt wird, ist davon abhängig, wie viel Unterstützung die erkrankte Person benötigt, um ihr tägliches Leben zu bewältigen. Liegen psychische Erkrankungen vor, fällt die Pflege zudem oft ganz anders aus im Vergleich zu physischen Erkrankungen. Eine pflegebedürftige Person mit psychischer Erkrankung kann sich vielleicht noch selbständig im Haushalt bewegen. Aber sie ist nicht in der Lage, ihren Alltag eigenständig und ohne tägliche Betreuung und Begleitung zu gestalten.Â
Häufige erste Anzeichen für psychische Erkrankungen sind Angst, Antriebslosigkeit, Gedächtnisstörungen, Innere Unruhe, Konzentrationsstörungen, Nervosität, Niedergeschlagenheit, Schlafstörungen, Selbstverletzung, Stimmungsschwankungen, Stress, Übererregtheit, undefinierbare Schmerzen oder Wahnvorstellungen.
Je weiter psychische Erkrankungen fortschreiten und je mehr sie die Gemütslage des Betroffenen beeinträchtigen, desto belastender kann die Erkrankung auch für die pflegenden Angehörigen und das familiäre Umfeld werden. Die kranke Person zieht sich meist immer weiter zurück.
Antrag auf Pflegeleistungen als Voraussetzung für den Pflegegrad
Einen Antrag auf Pflegeleistungen (Pflegegradantrag) wegen einer psychischen Erkrankung kann gestellt werden, wenn
- der Betroffene nicht mehr in der Lage ist, allein zu wohnen oder seinen Alltag zu meistern.Â
- die Betreuung und Anleitung durch pflegende Angehörige notwendig wird.Â
- das Fortschreiten der Erkrankung konkrete Auswirkungen auf die Pflege des Betroffenen hat; dieser z. B. plötzlich das Essen verweigert, die Körperpflege stark vernachlässigt oder auch die Kommunikation nicht mehr möglich ist.
Ist die Krankheit chronisch, das heißt, sie dauert seit mehr als sechs Monaten an und damit auch die Einschränkungen, ist das ein wichtiges Kriterium für die Bewilligung eines Pflegegrades.
pflege-durch-angehörige.de