Frauenpower - Erfolgreiche Unternehmerinnen

Erfolgreich präsentieren

Das A&O Gute Vorbereitung ist entscheidend, um Kunden von einem Angebot zu überzeugen.

Eine gründliche Vorbereitung ermöglicht es, den Inhalt der Präsentation vorab zu verinnerlichen. Dadurch steigen Vertrauen und Selbstsicherheit beim Präsentieren vor dem Publikum. Foto: txn/Randstad/Adobestock/Jacob Lund

11.03.2025

Gekonnt zu präsentieren, das gehört in immer mehr Jobs zu den Schlüsselkompetenzen. Ob es darum geht, Kunden von einem neuen Angebot zu überzeugen, der Geschäftsführung die eigenen Arbeitsergebnisse vorzustellen oder der Abteilung eine Idee zur Neuorganisation der Abläufe zu erläutern: Der Erfolg steht und fällt mit der gründlichen Vorbereitung.

 Am wichtigsten dabei sei die Frage nach der Zielgruppe, sagt Petra Timm, Pressesprecherin von Randstad Deutschland. „Das mag banal klingen, schließlich weiß man in der Regel, wer vor einem sitzt. Aber es ist trotzdem wichtig, sich bewusst zu machen: Welche Vorkenntnisse haben die Personen, wie viel muss ich erklären? Und welchen Zweck hat der Vortrag? Will ich jemanden zu einem Kauf bewegen oder von einer Neuerung überzeugen? Oder will ich neutral Wissen vermitteln, etwa um eine Entscheidung vorzubereiten? Erst wenn ich das geklärt habe, kann ich den Vortrag auf dieses Ziel hin aufbauen.“ 

Die Kernaussage muss deutlich im Mittelpunkt stehen und am besten zum Schluss noch mal in einer knappen “Take-home message“ genannt werden, also in Zusammenfassung, die im Kopf bleibt. Der Rest des Vortrags soll auf diese Kernaussage hinführen. Wichtig dabei: Wenn die Präsentation durch Folien, etwa in PowerPoint, unterstützt wird, dann gehört auf jede Folie nur eine Aussage beziehungsweise ein Argument. Alles andere überfrachtet den Vortrag. Diese Aussagen müssen außerdem durch einen roten Faden verbunden sein.

Wer dann noch einen Einstieg findet, der neugierig macht, sichert sich gleich zu Anfang die Aufmerksamkeit des Publikums. Sehr gut geeignet sind dafür provokative Statements, plakative Grafiken, kleine Geschichten oder auch eine Frage an das Publikum.
dpa


Gender-Pay-Gap: Gleiche Leistung, gleiches Gehalt

Noch immer verdienen Frauen bei gleicher Qualifikation und gleicher Tätigkeit oftmals weniger als ihre männlichen Kollegen. Dieses viel diskutierte Phänomen wird als Gender-Pay-Gap bezeichnet. Doch das muss „frau“ nicht hinnehmen: Wenn alle gut gemeinten Gespräche nicht zielführend sind, hat sie berechtigte Chancen, ihr Recht einzuklagen. Hilfreich dabei ist eine Rechtsschutzversicherung. Denn auch, wenn ihre Klage erfolgreich wäre, gäbe es Kosten, die sie ansonsten selbst tragen müsste, warnen Rechts-Experten.

Erheblicher Verstoß gegen das Entgeltgleichheitsgebot

Eine Frau, die bei gleicher Qualifikation deutlich weniger als die männlichen Kollegen verdient, ist kein Einzelfall. In solchen Fällen gibt es zunächst kostenlose telefonische Rechtsberatung mit einem spezialisierten Anwalt bei verschiedenen Versicherungen. Ergebe sich daraus, dass die Frau seit Anstellungsbeginn ohne objektiven Grund deutlich niedriger entlohnt wird als männliche Kollegen, stelle dies einen erheblichen Verstoß gegen das sogenannte Entgeltgleichheitsgebot dar.

Ein Rechen-Beispiel: Bei einer errechneten Vergütungsdifferenz von 1.500 Euro pro Beschäftigungsmonat ergibt sich bei 87 Beschäftigungsmonaten ein Anspruch auf Lohnnachzahlung in Höhe von 130.500 Euro plus Zinsen.

Anwaltskosten muss die Angestellte in jedem Fall selbst tragen

Lehnt der Arbeitgeber diese Nachzahlung ab, geht es vors Arbeitsgericht. Allerdings: Die Anwaltskosten in Höhe von insgesamt etwa 7.000 Euro muss die Angestellte auch bei einem vollständigen Obsiegen vor dem Arbeitsgericht selbst tragen. Denn im Arbeitsrecht trägt jede Partei ihre Kosten bis einschließlich der ersten Instanz selbst. Umfasst die Rechtsschutzversicherung allerdings den Arbeitsrechtsschutz, übernimmt die Versicherung die Anwaltskosten.
djd