
Geht es derzeit nach dem Willen der gesetzlichen Krankenkassen, sollte es für Patientinnen und Patienten einfacher werden, an Termine für den Arzt oder die Ärztin zu kommen - und zwar per Online-Buchung. „Wir wollen, dass freie Arzttermine zukünftig anteilig an eine unabhängige Plattform gemeldet werden müssen“, sagte die stellvertretende Vorsitzende des GKV-Spitzenverbands, Stefanie Stoff-Ahnis, der „Rheinischen Post“.
Doch was können alle, die einen Arzttermin brauchen, jetzt schon tun? Probieren kann man es mit diesen drei Wegen:
1. Der Terminservice 116 117
Dabei handelt es sich um den offiziellen Service der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Er ist telefonisch über die Nummer 116117 zu erreichen, über die 116117-App oder im Internet unter „116117-termine.de“.
Buchen können gesetzlich Versicherte dort Termine für alle medizinischen Fachrichtungen. Vermittelt bekommt man allerdings keinen Wunschtermin bei einer bestimmten Praxis sondern bei einer, die freie Kapazitäten hat.
Gut zu wissen: Je nachdem, was für einen Facharzt man sucht, kann für die Terminbuchung ein Vermittlungscode notwendig sein. Diesen stellt die Hausarztpraxis aus.
2. Online-Buchungsportale
Arztpraxen können auch über kommerzielle Portale wie Doctolib, Jameda und Samedi Termine anbieten. Wer darüber bucht, kann oft auch einstellen, dass er oder sie benachrichtigt wird, sollte ein früherer Termin frei werden.
Bei der Buchung über Onlineportale sollte allerdings genau hingeschaut werden. Mitunter werden hier nur Termine für Selbstzahler oder Privatsprechstunden angeboten.
3. Über den Terminservice der Krankenkasse
Prüfen können Patientinnen und Patienten auch, ob ihre Krankenkasse Unterstützung bei der Vermittlung von Arztterminen anbietet. Per Online-Formular oder telefonisch lassen sich dann Terminwünsche stellen. Eine Garantie, dass es klappt, gibt es aber nicht. dpa-mag
Welche Infos sind wichtig?

Beim ersten Besuch in einer Arztpraxis müssen Patientinnen und Patienten meist einen Anamnesebogen ausfüllen. Nicht jede Frage muss beantwortet werden. „Wenn man sich mit einzelnen Angaben unwohl fühlt, kann man diese offenlassen“, sagt Anja Lehmann von der Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) im Magazin „Senioren Ratgeber“ (aktuelle Ausgabe 01/2026).
Wichtige Informationen wie Vorerkrankungen, Allergien oder regelmäßig eingenommene Medikamente sollten jedoch angegeben werden - sie dienen der eigenen Sicherheit.
Nachbessern und nachfragen
Fehler oder Lücken lassen sich später korrigieren. Patientinnen und Patienten haben außerdem das Recht, ihre Patientenakte einzusehen. Dazu gehört auch der Anamnesebogen. Die erste Kopie muss kostenlos sein. Unklare Fragen dürfen gestellt werden. Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, verständlich zu informieren. dpa


