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Hilfe bei einer Panik-Attacke

Die Arme zittern, das Herz rast: Bei einer Panikattacke schaltet der Körper in einen Ausnahmezustand.    Foto: Felix Kästle/dpa-mag

06.10.2025

Eine Panikattacke kann sich aus dem Nichts aufbauen - und auch Außenstehende verunsichern. Was sollte beachtet werden, wenn eine Panik-Attacke bei jemandem beobachtet wird?

Keine ungefragte Hilfe
Vor allem bei einer fremden Person gilt: Zeigt sie Anzeichen einer Panikattacke, sollte man zunächst fragen, ob sie überhaupt Hilfe und Beistand möchte. Dazu rät Lisa Naab von der Organisation MHFA Ersthelfer. Denn manche Personen wollen bis zum Ende der Panikattacke in Ruhe gelassen werden. Ganz alleine sollten sie aber nicht bleiben.
Tipp: Der Person sagen, dass man auf Distanz bei ihr bleibt und jederzeit ansprechbar ist, bis es ihr besser geht.

Angst der betroffenen Person respektieren
Die Angst der betroffenen Person sollte nicht verharmlost werden, - "auch wenn wir sie vielleicht selbst gerade nicht nachvollziehen können“, sagt Lisa Naab. Viele Betroffene schämen sich für eine Panikattacke. Ein "Stell dich nicht so an“ oder ein Sich-Lustig-Machen helfen da gar nicht, sondern können die Panik der betroffenen Person sogar steigern, wie die Ärztin und Therapeutin Mirriam Prieß sagt.

Zeugin zu sein, kann sich auch belastend auswirken
Eine Panikattacke aus nächster Nähe mitzubekommen, vielleicht sogar häufiger: Das kann Angehörige belasten. Daher sollten sie sich klarmachen: Es ist nicht schlimm, damit überfordert zu sein. Wer also in oder nach so einer Situation selbst Angst bekommt oder sich belastet fühlt, sollte keine Scheu haben, selbst Hilfe zu holen. Das kann das Gespräch mit vertrauten Menschen sein, in einer Selbsthilfegruppe, mit der Telefonseelsorge oder einem Psychotherapeuten oder einer Psychotherapeutin.




dpa-mag

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Anspruch auf Krankengeld

Wer über eine längere Zeit wegen einer Erkrankung nicht arbeiten kann, muss sich um eine lückenlose Krankschreibung kümmern. Erkrankte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer brauchen rechtzeitig entsprechende Bescheinigungen zu ihrer Arbeitsunfähigkeit aus ihrer Arztpraxis. Darauf weist die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer in einer Mitteilung hin. 

Hintergrund: Bis zum Ende der sechsten Woche einer Arbeitsunfähigkeit zahlt der Arbeitgeber weiter Lohn. Danach erhalten krankgeschriebene Beschäftigte in der gesetzlichen Krankenversicherung das sogenannte Krankengeld von ihrer Krankenkasse. Der Anspruch darauf kann jedoch verfallen, sollte die Krankschreibung selbst verschuldete Lücken aufweisen.
Wichtig zu wissen: Ärzte dürfen eine Arbeitsunfähigkeit nicht rückwirkend bescheinigen.



dpa-magÂ