Vor allem bei klassischen „Nine-to-Five“-Jobs fragen sich viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, wann sie überhaupt Zeit für einen Arztbesuch finden sollen - schließlich sind die meisten Arztpraxen genau zu diesen Zeiten geöffnet. In solchen Fällen lässt sich ein Arzttermin während der Arbeitszeit oft nicht vermeiden. Doch ist der Arbeitgeber tatsächlich verpflichtet, Beschäftigte dafür freizustellen?
Das hängt laut dem Fachanwalt für Arbeitsrecht Peter Meyer von verschiedenen Faktoren ab. In großen Betrieben mit Betriebsräten gibt es manchmal spezielle Regelungen, die eine Freistellung für Arztbesuche ermöglichen. Grundsätzlich gilt jedoch: Wenn der Arzttermin dringend und unvermeidbar ist - etwa, weil die Untersuchung nur zu einer bestimmten Zeit verfügbar ist und nicht verschoben werden kann - dürfen Arbeitnehmer auch während der Arbeitszeit zum Arzt gehen. Anders sieht es bei Routineuntersuchungen oder planbaren Terminen aus. Hier kann der Arbeitgeber verlangen, dass der Termin außerhalb der Arbeitszeit stattfindet, um den Betriebsablauf nicht zu stören. Das gilt laut Meyer besonders in Schichtbetrieben, etwa in der Pflege, wo plötzliche Abwesenheiten schnell zu Engpässen führen können.
Wird man für die ausgefallene Arbeitszeit trotzdem bezahlt?
Ein notwendiger Arztbesuch während der Arbeitszeit kann laut Gesetz eine vom Arbeitgeber zu bezahlende Arbeitsverhinderung sein. „Aber die Praxis ist eher die, dass die Mitarbeiter während der Arbeitszeit zum Arzt gehen können, diese Arbeitsunterbrechung in der Arbeitszeiterfassung als Pause vermerkt wird und das nicht als bezahlte Arbeitszeit gilt“, so Meyer.
Zur Person: Peter Meyer ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied des geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).
dpa
Zufrieden im Job?
Einen Job mit spannenden Aufgaben, guter Bezahlung, angenehmen Arbeitszeiten und einem tollen Team - den hätten wir wohl alle gerne. Dieses Ideal bleibt aber oft unerreichbar.
Bevor man aber einen Jobwechsel in Erwägung zieht, braucht es eine realistische Analyse der aktuellen Arbeitszufriedenheit. Stefanie Bickert, Jobund KarriereExpertin beim Stellenportal Indeed, erklärt, welche wichtigsten drei Schritte dafür nötig sind.
1. Fixpunkte kennen
30 Urlaubstage, Homeoffice-Möglichkeiten und pünktlich Feierabend? Machen Sie sich bewusst, welche Fixpunkte im Job in puncto Arbeitszufriedenheit nicht verhandelbar sind. Wichtig: Die Liste sollte nicht mehr als drei bis fünf Kriterien umfassen.
2. Utopie und Realität abgleichen
Jetzt kann man überlegen, wie jeder der nicht verhandelbaren Fixpunkte in einer perfekten Welt aussehen würde und wie in der denkbar schlechtesten Ausprägung. Dann kann man sich fragen: Wo zwischen diesen beiden Extremen befindet sich die persönliche Toleranzgrenze, an der man so unzufrieden wäre, dass man den Job wechseln würde, und wo liegt man im aktuellen Job?
3. Strategien entwickeln
Nun gilt es objektiv auf die Situation zu blicken:„Vielleicht ist der Job nicht perfekt, überzeugt aber in den entscheidenden Punkten“, so Bickert. Oder aber man stellt fest, dass wesentliche Aspekte für das persönliche Jobglück fehlen, obwohl die Rahmenbedingungen der aktuellen Tätigkeit eigentlich gut scheinen.
Daran lässt sich womöglich arbeiten etwa, indem man Teile der eigenen Arbeit umgestaltet, den Fokus auf Aufgaben legt, die den eigenen Stärken entsprechen. Andernfalls ist es womöglich tatsächlich Zeit, über einen Jobwechsel nachzudenken.
dpa