Teilhabe mit Behinderungen

Azubi Last Minute - Havelland

Teilhabe mit Behinderungen

15.02.2022

Menschen mit Behinderungen haben es seit 1. Januar 2022 im Alltag wie im Arbeitsleben leichter: Das Teilhabestärkungsgesetz hat hierfür mit einer Reihe von Vorgaben die Weichen gestellt. Jobcenter und Arbeitsagenturen sollen Menschen mit Behinderungen nun genauso unterstützen wie alle anderen Leistungsempfänger: Ziel ist eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Wer schon in einer Behindertenwerkstatt arbeitet, wird über das erweiterte Budget für Ausbildung gefördert. Wer eine Rehabilitationsmaßnahme durchläuft, kann von erweiterten Angeboten zur Arbeitsförderung profitieren. 43.000 Arbeitgeber in Deutschland beschäftigen derzeit keinen einzigen Menschen mit Behinderungen – obwohl sie nach dem Gesetz dazu verpflichtet wären. Neue „Einheitliche Ansprechstellen“ sollen ab Januar 2022 helfen, diese Situation zu verbessern. Sogenannte „Lotsen“ werden Arbeitgeber künftig bei der Ausbildung, beim Einsatz und der Beschäftigung von Schwerbehinderten unabhängig beraten, informieren und beim Stellen von Anträgen unterstützen. Als Träger der „Einheitlichen Ansprechstellen“ kommen insbesondere die Integrationsdienste in Betracht, die bereits über gute Kontakte zu Arbeitgebern verfügen. Beim Gespräch mit dem Arbeitgeber im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) können Beschäftigte ab 2022 auch eine Vertrauensperson ihrer Wahl mitnehmen. (verbraucherzentrale.de /cr)