Kühle Luft auf Knopfdruck – die bietet heute fast jedes Auto. Doch damit das auch so bleibt, benötigt die Klimaanlage regelmäßige Wartung. Der Mensch gewöhnt sich schnell an Luxus. Wie zum Beispiel an die Klimaanlage, die mittlerweile selbst bei Kleinwagen zur Selbstverständlichkeit geworden ist. Und weil so gut wie kein Autohersteller deren regelmäßige Überprüfung im Rahmen der Wartung vorsieht, erinnert man sich erst wieder daran, wenn die Erfrischung aus den Lüftungsdüsen ausbleibt.
Das liegt daran, dass eine Klimaanlage pro Jahr rund zehn Prozent ihres Kältemittels verliert. Und damit geht auch ein Verlust des Schmiermittels für den Klimakompressor einher. Dann besteht große Gefahr, dass dieser sich mangels Schmierung festfrisst. Damit nicht genug, meistens reißt als unmittelbare Folge auch noch der Antriebsriemen, sodass man liegenbleibt.
Deshalb sollte man die Klimaanlage alle zwei bis drei Jahre überprüfen lassen, spätestens aber, wenn ein Nachlassen der Kühlleistung spürbar wird. Dann sollte ein umfassender Klimaservice durchgeführt werden, der ein komplettes Entleeren der Anlage, ihre Neubefüllung entsprechend der Werksvorgabe sowie bedarfsweise eine Desinfektion des Verdampfers beinhaltet.
Diese ist unbedingt erforderlich, wenn die Anlage unangenehme Gerüche verströmt. Das passiert überwiegend im Kurzstreckenbetrieb, wenn nicht genügend Zeit für die Selbstreinigung bleibt und sich gesundheitsschädliche Bakterien und Schimmelpilze am Verdampfer ansiedeln. Diese werden dann vom Gebläse in den Innenraum gewirbelt, sorgen so für den üblen Duft.
Professionelle Reinigung und Desinfektion sind Werkstattsache. Außerdem gehört das Erneuern des Pollenfilters dann dazu, da dieser zumeist auch von allerlei Mikroorganismen besiedelt ist.
Deshalb ist es besser, mit der Werkstatt einen Termin für eine umfassende Klimawartung auszumachen. Am besten, bevor es wieder richtig warm wird und plötzlich viele Leute feststellen, dass ihre Klimaanlage nicht mehr richtig kühlt. zdk
Auf das Gewicht achten, sonst wird es teuer
Zuladung
Die sommerliche Urlaubssaison steht an. „Auf das Gewicht achten“, schmunzelt Alexander Bausch von TÜV SÜD und denkt dabei nicht nur an die persönliche Gesundheitsvorsorge. Erfahrungsgemäß mutiert auf der Urlaubsreise mancher Personenwagen zu einem Kleintransporter. Verstaut wird, was in den Kofferraum geht. Sperriges findet auf dem Dachgepäckträger seinen Platz. Räder werden auf der Anhängerkupplung transportiert.
„Schnell sind dann die Grenzen des zulässigen Gesamtgewichts überschritten“, warnt der TÜV SÜD-Fachmann und erinnert, „dass bei nicht vorschriftsmäßig gesicherter Ladung und Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit empfindliche Strafen drohen.“ Geht das Gesamtgewicht über 20 Prozent hinaus, ist – je nach prozentualer Höhe der Überladung – ein Bußgeld zwischen 95 und 230 Euro, zuzüglich ein Punkt in Flensburg fällig.
Damit nicht genug. Senkt sich die Polizeikelle, ist die Ferienfahrt beendet, zumindest vorläufig. „Weitergefahren werden darf erst, wenn das überschüssige Gewicht abgeladen wurde“, mahnt der TÜV SÜD-Fachmann. Unabhängig von möglichen Strafen sollte einkalkuliert werden, dass ein voll beladenes Auto deutlich veränderte Fahreigenschaften an den Tag legt als im Alltagsbetrieb und „jenseits des Gewichtslimit wird es kritisch“, warnt Bausch.
Besonderes Augenmerk sollte auch den Reifen gelten. Ihr Luftdruck muss dem erhöhten Gewicht angepasst werden, um sicher zu reisen. Grundsätzlich sollte man sich vergewissern, dass das zulässige Gesamtgewicht nicht überschritten wird. „Die sicherste Methode ist dabei, das startbereite und vollbetankte Fahrzeug auf eine Waage zu stellen.“
Öffentliche Waagen gibt es in fast jeder Gemeinde. Adressen finden sich im Internet oder bei den Gemeindeverwaltungen. „Eine andere Methode als Nachwiegen kennt auch die Polizei nicht, wenn sie den Verdacht hegt, jemand habe über das Maß gepackt“, weiß Bausch.
Das Lademaximum für sein Auto zu ermitteln, ist etwas kniffelig. Zulässiges Gesamtgewicht minus Leergewicht in dieser Angabe sind bereits 75 Kilogramm für den Fahrer enthalten - ergibt die höchstmögliche Zuladung für Mitfahrer und Gepäck.
Die entsprechenden Zahlen verbergen sich hinter den Bezeichnungen F.1, beziehungsweise F.2 für das Gesamtgewicht und hinter dem Buchstaben G fürs Leergewicht in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ehedem Fahrzeugschein).
„Aber“, schildert Bausch seine Erfahrungen, „in der Praxis kann das tatsächliche Leergewicht deutlich höher liegen.“ Der Grund sind die verschiedenen Ausstattungsvarianten. Eine Bandbreite von 200 Kilogramm und mehr sind durchaus möglich.
Entsprechend muss man in den Fahrzeugpapieren und in der Bedienungsanleitung genau hinschauen. „So verbleiben bei einer ursprünglichen Ladekapazität von beispielsweise 500 Kilogramm rasch nur noch 300 Kilogramm“, rechnet TÜV SÜD-Fachmann vor: „Bei drei Mitreisenden je 75 Kilogramm addieren sich schon so 225 Kilogramm, mithin bleiben für das Gepäck 75 schnell zusammengepackte Kilogramm.“ tüv süd