Auto der Woche
MOTOR
Angetrieben wird der Wolfsburger von Benzinern mit entweder 1,0 oder 1,5 Litern Hubraum. Die Motoren werden von einem Turbolader unterstützt und leisten zwischen 95 und 150 PS. Dabei werden laut VW kombiniert 4,7 bis 5,1 Liter Kraftstoff verbraucht sowie pro Kilometer zwischen 108 und 116 Gramm Kohlendioxid ausgestoßen.
FAZIT
VW bietet mit dem Taigo eine kompakte Mischung aus SUV und Coupé an. Seit Anfang September sind zu Preisen ab 19 350 Euro Bestellungen möglich. (pr/tgu)
Drängeln verboten
Abstand halten und Rücksicht nehmen, fordert der Auto Club Europa (Ace) Autofahrer auf. Im dichten Verkehr können schon kleinste Fahrfehler Auslöser kilometerlanger Staus sein.
Auf Autobahn oder Landstraße zu drängeln, sorgt nicht für ein schnelleres Vorankommen, sondern für weitere Verzögerungen und Unfallgefahren. Wer zu jede Lücke für sich beansprucht, zwingt andere Verkehrsteilnehmende zum Abbremsen und stört den Verkehrsfluss. Um Auffahrunfälle zu vermeiden und damit alle zügig und sicher ankommen, gilt: Sicherheitsabstand einhalten. Auf Autobahnen und Schnellstraßen hat sich folgende Faustformel etabliert: Die Distanz zum vorausfahrenden Fahrzeug sollte der Strecke entsprechen, die in zwei Sekunden zurückgelegt wird. Um Rechenaufgaben am Steuer zu vermeiden, empfiehlt der Autoclub als Orientierung die Methode: Sicherheitsabstand gleich mindestens halber Tacho wert. Alternativ sucht man sich einen fixen Punkt am Straßenrand und zählt, wenn das vordere Fahrzeug den Orientierungspunkt passiert, zwei Sekunden ab. Erst dann sollte die eigene Fahrzeugfront den Punkt erreichen.
Wer den Sicherheitsabstand nicht einhält, muss mit einem Bußgeld, Punkten und einem Fahrverbot rechnen. (ace)
Haftet Abbiegender bei Unfall allein?
Vorsicht beim Abbiegen: Wer zu schnell die Kurve nimmt und dadurch einen Unfall verursacht, haftet allein für den Schaden. Das zeigt ein Urteil (Az.: 10 U 7512/20) des Oberlandesgerichtes (OLG) München, auf das der Adac hinweist.
Im konkreten Fall war ein Autofahrer auf einer Straße gefahren und wollte nach rechts abbiegen. Dort kam ihm ein anderes Auto entgegen. Weil der Abbiegende etwas zügig um die Ecke fuhr, geriet er auf die Spur des anderen Autofahrers. Es kam zum Unfall, der Entgegenkommende forderte Schadenersatz.
Die Versicherung verweigerte teilweise die Zahlung, die Begründung: Der Geradeausfahrende habe gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen. Er war etwa 1 bis 1,30 Meter vom Fahrbahnrand entfernt gefahren.
Das Gericht entschied jedoch: Es sei nachgewiesen, dass der Unfall nicht passiert wäre, wenn der Abbiegende eine angemessene Geschwindigkeit eingehalten hätte. Das Rechtsfahrgebot finde hier keine Anwendung. Es solle Vorbeifahrende in gleicher Richtung und nicht den Querverkehr schützen. Zudem sei es nicht nötig, am ganz rechten Fahrbahnrand zu fahren, ein halber bis ein Meter reiche.
Der Unfall sei geschehen, weil der Abbiegende durch Überfahren der Mittellinie in die Fahrbahn des anderen Beteiligten geraten sei. Damit hafte er allein für den Schaden. (dpa)