Storno-Bedingungen beim Mietauto

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Storno-Bedingungen beim Mietauto

Vergleich Vermietungsportale arbeiten mit unterschiedlichen Modalitäten.

Mobil auf Zeit: Wichtig bei der Wahl der Autovermietung ist auch die Auswahl der Stornomöglichkeiten. BERND DIEKJOBST

15.05.2023

Bei der Buchung des Mietwagens ist es besser, auch auf die Bedingungen zur Stornierbarkeit zu achten.

Wichtig wird das für die kurz- oder langfristige Urlaubsplanung und auch für den Aufenthalt im Ausland. So können sich Pläne ändern und man braucht das Fahrzeug doch nicht mehr. Buchungen über Portale sind meistens bis kurz vor Reiseantritt stornierbar, berichtet der Automobilclub von Deutschland (AvD). Diese und Direktanbieter halten Informationen grundsätzlich auf ihrer Homepage parat.

Wie diese im Einzelnen aussehen, ist jeweils vom Anbieter und Tarif abhängig. Einige machen zum Beispiel kostenlose Stornierungen bis 48 Stunden vor Mietbeginn möglich.

Bei anderen kann man stornieren, bis die Miete hätte starten sollen, etwa wenn erst bei der Abholung bezahlt werden sollte. Bei wieder anderen oder bei kürzeren Zeiträumen können Stornogebühren anfallen.

Auf die vollen Mietkosten muss man sich zumeist einstellen, wenn der Mietzeitraum bereits begonnen hat, das Fahrzeug aber nicht abgeholt wird.

Möglichst früh buchen und Angebote vergleichen

Der AvD empfiehlt Urlauberinnen und Urlaubern, möglichst frühzeitig vor der Reise schon von zu Hause aus online zu buchen. Dann seien die Konditionen erfahrungsgemäß besser als bei einer Buchung vor Ort erst bei Reisebeginn. Die Vergleichsportale bieten über verschiedene Filterfunktionen zahlreiche Auswahlmöglichkeiten. Hier zeigt sich auch, dass sehr oft auch kurzfristige kostenfreie Stornierungen möglich sind.

,,Wer allerdings einen Mietwagen im Ausland direkt online bei einem lokalen Anbieter bucht, kann zumeist nur mit längerem Vorlauf kostenfrei stornieren", so Malte Dringenberg vom AvD.

Besonderheiten bei Fahrten im Ausland

Für die Fahrt mit dem Mietwagen im Ausland gibt es einiges mehr zu beachten: Das Auto kontrolliert man am besten nach jedem Parken auf einen möglichen Schaden, der durch Dritte verursacht wurde. Dieser muss umgehend der Polizei gemeldet werden. Reagieren die Behörden nicht, reicht es aus, den Anrufversucht per Screenshot zu dokumentieren. Der umfassende Versicherungsschutz mit Vollkasko ohne Selbstbeteiligung ist hier sehr zu empfehlen. Bei Personenschäden ist ein Notruf nötig. dpa-mag