Unfall mit Wagenheber

AUTO SPECIAL

Unfall mit Wagenheber

Vor der Wechselsaison: Wer haftet, wenn beim Räderwechsel etwas schief geht? Foto: A. Warmuth/dpa-mag

15.05.2023

Von Autos im Gebrauch verursachte Schäden reguliert die Kfz-Haftpflichtversicherung. Eine sogenannte Benzinklausel in Privat-Haftpflicht-Policen erklärt diese als für Autoschäden unzuständig. Ein Reifenwechsel fällt nicht in die Sphäre des Autogebrauchs. Das zeigt ein Urteil (Az.: 9 C 145/22) des Amtsgerichts Wipperfürth, auf das der ADAC hinweist.

In dem Fall wollte ein Mann die Räder seines Autos wechseln. Er benutzte dabei unsachgemäß einen Wagenheber. Das Gerät rutschte ihm ab und beschädigte das Auto seines Vaters. Es entstand ein Schaden von rund 1400 Euro. Die private Haftpflichtversicherung des Sohnes verweigerte die Schadensbehebung und verwies auf die Kfz-Haftpflicht. Die Sache ging vor Gericht, wo die private Haftpflicht zur Zahlung verurteilt wurde. dpa-mag

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