An alles gedacht?

Lohnt eine Sterbegeldversicherung?

Übersicht Eine Bestattung kann schnell hochpreisig werden. Geld dafür sollte möglichst angespart werden.

Kosten und Beratung der Bestattung fängt die Sterbegeldversicherung auf. So werden die Hinterbliebenen entlastet. Foto: adobe.stock

19.02.2025

Die Kosten für die Beerdigung tragen in der Regel die Angehörigen. Daher ist es wichtig, dass man sich noch zu Lebzeiten um eine Bestattungsvorsorge kümmert. Wer nicht genügend Geld zur Seite gelegt hat, kann über eine Sterbegeldversicherung nachdenken. Das Portal finanztip.de gibt einen Überblick über die Art und Weise der Versicherung. Eine Sterbegeldversicherung zahlt nach dem Tod eine vertraglich vereinbarte Summe (Kapitalzahlung) an die Angehörigen. Üblich sind Beträge zwischen 5.000 Euro und 15.000 Euro. Je höher die Versicherungssumme, desto teurer sind die monatlichen Beiträge für eine Sterbegeldversicherung. Mit der Versicherungssumme kann die Bestattung bezahlt werden.

Unternehmen aus der Region

Beim Abschluss der Sterbegeldversicherung wird eine Person festgelegt, die die Versicherungssumme nach dem Tod erhält (Bezugsberechtigter). Das kann beispielsweise der Ehepartner, das Kind oder eine gute Freundin sein. Was kostet eine Bestattung ungefähr? Um besser einschätzen zu können, ob eine Sterbegeldversicherung notwendig ist, hilft diese Übersicht über mögliche Kosten. Im Durchschnitt kostet eine Bestattung zwischen 6.000 und 7.000 Euro - ohne die spätere Grabpflege.

Unternehmen aus der Region

Allerdings können die Preise für die einzelnen Produkte bzw. Dienstleistungen je nach Ansprüchen und Anbieter schwanken. Sie bewegen sich meist innerhalb dieser Preisspannen:

• Arzt bzw. Ärztin/Standesamt 150 bis 300 Euro
• Krematorium (nur Feuerbestattung) 250 bis 650 Euro
• Bestattungsunternehmen (Überführung, Sarg mit Ausstattung, Grabkreuz) 1.000 bis 7.000 Euro
 •Friedhofsverwaltung/ Friedhofsgebühr 600 bis 5.800 Euro • Steinmetzbetrieb 1.400 bis 11.500 Euro
• Friedhofsgärtnerei (z.T. inkl. Grabpflege für 25 Jahre) 300 bis 12.000 Euro
• Floristikunternehmen 150 bis 800 Euro • Gasthaus (Bewirtung Trauergesellschaft) 250 bis 1.500 Euro
• Pfarrerin bzw. Pfarrer, Trauerrednerin bekommt eine Spende oder bis 500 Euro
• Gesamt 4.100 bis 39.950 Euro.
pm/finanztip.de


Urteil zum Hinterbliebenengeld

Wenn ein Mensch durch Fremdverschulden stirbt, kann Hinterbliebenen eine Entschädigung zustehen - unter anderem für den erlittenen seelischen Schaden. Das sogenannte Hinterbliebenengeld müssen Verursacher bzw. deren Versicherungen zahlen. Ein Verwandtschaftsgrad mit dem Verstorbenen ist dafür nicht unbedingt notwendig (Landgerichts Itzehoe, Az.: 7 0 269/22).

In dem konkreten Fall hatte eine 54-Jährige sowohl ihre Mutter als auch ihren Stiefvater infolge eines Autounfalls verloren. Den Unfall verschuldete der entgegenkommende Fahrer. Die 54-Jährige forderte daraufhin auch ein Hinterbliebenengeld für den Verlust des Stiefvaters ein. Das Landgericht gab der Klägerin Recht und sprach ihr ein Hinterbliebenengeld in Höhe von 10 000 Euro zu. 

Entscheidend für das Urteil war die Anerkennung einer besonderen persönlichen Nähe zwischen der Klägerin und ihrem Stiefvater, die nach Einschätzung des Gerichts der zwischen leiblichen Eltern und ihren Kindern gleichkommt. Die Annahme stützte sich auf die langjährige enge Verbindung, die durch gemeinsame Wohnverhältnisse, intensive Unterstützung in Krisenzeiten und regelmäßige gemeinsame Aktivitäten belegt werden konnte.
dpa