Bekomme ich bei einem Trauerfall Sonderurlaub?

An alles gedacht?

Bekomme ich bei einem Trauerfall Sonderurlaub?

Ein Todesfall in der Familie kann psychisch und finanziell belastend sein. Viele Arbeitgeber gewähren darum Sonderurlaub. Foto: Sebastian Willnow/dpa-mag

15.07.2024

Ein Todesfall in der Familie ist eine der traurigen Situationen, in der Arbeitnehmer ihren Chef oder die Chefin um Sonderurlaub bitten können. Einen Tag frei, um zur Beerdigung zu fahren, vielleicht muss diese aber auch noch vorbereitet werden. Eine allgemeingültige Regel zum Sonderurlaub gibt es nicht, sagt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin.

Zwar greift hier grundsätzlich der Paragraf 616 im Bürgerlichen Gesetzbuch, überschrieben mit „Vorübergehende Verhinderung“. Verhindert sein muss ein Arbeitnehmer „durch einen in seiner Person liegenden Grund“ - es geht hier nicht um Flugausfall oder Glatteis, sondern eben zum Beispiel um eine Beerdigung.

Gesetz gibt keinen konkreten Umfang vor

„Dieser Paragraf ist aber sehr allgemein gehalten“, sagt Bredereck. Er besagt lediglich, dass der Arbeitnehmer in dem Fall nicht verpflichtet ist, seine Arbeitsleistung zu erbringen und dass der Lohn weitergezahlt wird. Zu einer konkreten Dauer steht nichts im BGB.

Daher ist der Sonderurlaub in vielen Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen und auch Arbeitsverträgen geregelt. „Für den Öffentlichen Dienst bestimmt Paragraf 29 TVöD (Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst) beispielsweise, dass Arbeitnehmer bei Tod eines Ehe- oder Lebenspartners, eines Kindes oder eines Elternteils zwei Tage Sonderurlaub erhalten“, sagt Bredereck.

Einvernehmliche Lösung finden

Manche Arbeitsverträge orientieren sich daran, andere finden eigene Vorgaben. Neben der Dauer des Sonderurlaubs ist ein wichtiger Punkt: Wie weit wird ein Trauerfall gefasst, kann das zum Beispiel auch die Beerdigung eines Cousins sein? 


Ist der Sonderurlaub im Vertrag klar definiert, können Arbeitnehmer sich daran halten. Ansonsten gibt Bredereck den Rat, mit dem Chef oder der Chefin möglichst eine einvernehmliche Regelung zu finden.

Anderer Punkt: Arbeitsunfähigkeit

„Man sollte auf den Arbeitgeber zugehen und miteinander reden“, sagt der Anwalt. Vermutlich treffe man auf Empathie: „Einen Todesfall in der Familie hat ja fast jeder schon erlebt.“

Klar ist: Ist jemand zum Beispiel nach dem Tod eines Kindes oder des Ehepartners arbeitsunfähig, hat das nichts mehr mit einem Sonderurlaub zu tun. In dem Fall stellen Arzt oder Ärztin eine Bescheinigung aus, wo es um mehr als nur wenige Tage geht. dpa

Psychologie: Trauernde nicht ausgrenzen

Menschen, die Angehörige verloren haben, berichten oft, dass ihnen aus dem Weg gegangen wird.„Sie fühlen sich dann wie Aussätzige“, sagt Carmen Birkholz, Vorsitzende des Bundesverbands Trauerbegleitung. Situationen, in denen eine fröhliche Stimmung in einer Gruppe kippt, wenn man dazu komme, seien kein Einzelfall.

Daher rät die Trauerbegleiterin, trauernde Menschen nicht auszugrenzen und besser auf sie zuzugehen. Wer nicht weiß, was er sagen soll, - könne genau das sagen: „Ich weiß nicht, was ich sagen soll.“ Auch ein Stottern oder nach Worte ringen, sollte nicht gefürchtet werden. Man solle mit Empathie auf den anderen eingehen und ihn vielleicht in den Arm nehmen, es würden sich schon Gesprächsthemen ergeben. Ein Patentrezept gebe es allerdings nicht.

Es ist auch hilfreich, in den 3 Wochen und Monaten nach 3 dem Verlust nicht darauf zu = warten, bis der Trauernde sich meldet, das falle Menschen in dieser Situation oft schwer. Besser sei es, immer wieder den Kontakt anzubieten und zu zeigen, dass die Trauer in Ordnung ist. dpa