Theorie und Praxis

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Arbeitsrecht: Darf man bei freiwilligem Verzicht auf die Pausen früher in den Feierabend gehen?

Pausenregeln sind einzuhalten. Foto: CHRISTIN KLOSE

13.11.2022

Wer keine Pause macht, spart sich die letzten 30 bis 60 Minuten des Arbeitstags. Zumindest ist das in einigen Unternehmen gang und gäbe. Aber ist das erlaubt? Grundsätzlich gilt: Die Pause auszulassen und früher zu gehen sei nur möglich, wenn der Chef einverstanden ist, erläutert Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin.

Ob sich die Führungskraft aber darauf einlässt, ist zumindest fraglich. „Da bestimmte Pausenzeiten gesetzlich vorgeschrieben sind, hat auch der Arbeitgeber ein unbedingtes Interesse an deren Einhaltung", sagt Bredereck. Andernfalls riskiere er die Verhängung eines Bußgeldes.

Soweit es im Unternehmen feste Pausenregeln gibt, müssen sich auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer daran halten. Verstöße können im schlimmsten Fall eine Abmahnung oder im Wiederholungsfall auch eine Kündigung zur Folge haben. Fachanwalt Bredereck räumt jedoch ein: ,,Die Praxis sieht in vielen Bereichen ganz anders aus, zum Beispiel in der Gastronomie oder in der Pflege." Problematisch würden vom Arbeitgeber geduldete Verstöße für Beschäftigte vor allem dann, wenn der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin loswerden will. Wer in einem solchen Fall die Ausnahmegenehmigung oder die regelmäßige Duldung durch den Arbeitgeber nicht beweisen kann, riskiert dem Arbeitsrechtsexperten zufolge Nachteile im Kündigungsschutzprozess. dpa