Ob Sicherheitsschuhe oder Kochhaube: In manchen Berufen müssen Beschäftigte bestimmte Arbeitskleidung tragen. Bei der Frage, wer die Kosten dafür übernimmt, kommt es vor allem auf den Zweck der Kleidung an, wie die Arbeitnehmerkammer Bremen erklärt.
- Wann der Arbeitgeber zahlt: Geht es um Schutzkleidung, die gesetzlich vorgeschrieben ist, müsse der Arbeitgeber die Kosten für Kauf, Pflege und Reinigung tragen. Das gilt zum Beispiel für Schutzanzüge, Helme, Handschuhe, Sicherheitsschuhe oder Atemschutzmasken.
Es kann auch vorkommen, dass Arbeitsverträge, Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge das Tragen einheitlicher Arbeitskleidung vorschreiben. In diesem Fall zahlt in der Regel der Arbeitgeber - etwa wenn es um Kleidung mit dem Firmenlogo des Handwerksbetriebs geht.
- Wann der Arbeitgeber nicht zahlt: Unter Umständen kann im individuellen Arbeitsvertrag aber wirksam festgelegt sein, dass Beschäftigte ihre einheitliche Arbeitskleidung ganz oder teilweise bezahlen müssen. Tarifverträge können bei einheitlicher Berufskleidung ebenfalls eine für Ar(Teil-)Zahlungspflicht beitnehmerinnen und Arbeitnehmer vorsehen.
Tragen Beschäftigte Schutzkleidung wie einen Blaumann freiwillig, ohne dass das gesetzlich vorgeschrieben ist, müssen sie dafür den Infos zufolge ebenfalls selbst aufkommen.
Nicht zuletzt müssen Beschäftigte Kleidung, wie sie zum Beispiel im Unternehmensdresscode vorgeschrieben ist, in der Regel selbst erwerben. Das gilt in jedem Fall für Kleidung, die Beschäftigte grundsätzlich auch in der Freizeit tragen könnten, etwa Anzug und Krawatte. dpa