So geht der letzte Wunsch in Erfüllung

Abschied nehmen

So geht der letzte Wunsch in Erfüllung

Den Rahmen für die eigene Bestattung kann jeder bereits zu seinen Lebzeiten bestimmen und finanziell absichern - das macht es den Angehörigen leichter

Die Liebsten entlasten und selbst auf der sicheren Seite sein mit einem Bestattungsvorsorgevertrag. FOTO: PEXELS.COM/AKZ-O

12.04.2022

Vorsorge Bereits zu Lebzeiten sollte man den gewünschten Rahmen für die eigene Bestattung klären. Damit gibt man sich selbst die Sicherheit, dass der eigene Wille Beachtung findet - und man nimmt gleichzeitig auch den Angehörigen die Sorge, sich in Zeiten der Trauer auch noch um Bestattungsfragen kümmern zu müssen. Auch vermeidet man mögliche familiäre Diskussionen über den mutmaßlichen Willen des Verstorbenen.

Gerade in Zeiten zunehmender Pflegebedürftigkeit ist eine sichere Hinterlegung des Geldes für die Bestattung wichtig. Viele Menschen sind der Ansicht, dass für die Bezahlung der Bestattung das Sparbuch ausreichend sei. Von einem Sparbuch auf den Namen des Vorsorgenden als Bestattungsvorsorge kann jedoch nur abgeraten werden, da die Gelder damit nicht „Zweckgebunden“ hinterlegt sind. Im Falle einer Pflegebedürftigkeit kann das Amt sogar die Auflösung des Sparguthabens zur Bezahlung der Pflegekosten verlangen. Seriöse Bestatter bieten vor Ort persönliche Bestattungsvorsorge-Beratungen (www.bestatter.de/bestattungsvorsorge ) an. "Gemeinsam mit dem Kunden werden in einem Bestattungsvorsorgevertrag alle Punkte festgehalten, die für die Bestattung wichtig sind - ob Erd- oder Feuerbestattung, Grabart, Blumen, Trauerfeier u.v.m. Sinnvoll ist es, hierbei auch bereits den finanziellen Rahmen zu regeln“, so Stephan Neuser, Generalsekretär des BDB. Dazu bieten sich zwei Möglichkeiten an: Der Bundesverband Deutscher Bestatter (BDB) bietet über die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG die treuhänderische Verwaltung von Geldern an. Im Todesfall wird dieses Geld dann an den ausgewählten Bestatter zur Erfüllung des Bestattungsvorsorgevertrages ausgezahlt. Auch möglich ist eine Sterbegeldversicherung etwa über das Kuratorium Deutsche Bestattungskultur und seine Partner. (spp-o)

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