Ohne Sargpflicht

Abschied nehmen

Ohne Sargpflicht

Bestattung

Auch im Land Brandenburg besteht keine Sargpflicht mehr. FOTO: AETERNITAS 

12.04.2022

Fast alle Bundesländer ermöglichen mittlerweile Beisetzungen im Leichentuch. Allein Sachsen und Sachsen-Anhalt beharren noch auf einer Sargpflicht ohne Ausnahmen.

Nachdem Anfang April vorigen Jahres die geänderte bayerische Bestattungsverordnung in Kraft getreten ist, sind auch dort Beisetzungen im Leichentuch möglich. Voraussetzung ist, dass ,religiöse oder weltanschauliche Gründe" vorliegen und der Friedhofsträger vor Ort eine solche Art der Bestattung ermöglicht. Ähnlich ist die Situation in fast allen anderen Bundesländern, ausgenommen Sachsen und Sachsen-Anhalt: Ausnahmen von der geltenden Sargpflicht sind laut Gesetz aus "religiösen" Gründen möglich, zum Teil auch aus „weltanschaulichen" bzw. „wichtigen" Gründen, wie es zum Beispiel im niedersächsischen Bestattungsgesetz heißt. Nordrhein-Westfalen verzichtet im Bestattungsgesetz sogar ganz auf eine Sargpflicht. Bisher sehen allerdings nur wenige Friedhofsträger in ihren Satzungen sarglose Beisetzungen vor. In der Praxis betrifft dies insbesondere Muslime, die wegen ihres Glaubens eine Beisetzung im Leichentuch wünschen. pm aeternitas/ms

Letzter Gruß - Blumen zum Abschied

Bei der Aufbahrung, in der Trauerhalle oder Kapelle und am offenen Grab ist Blumenschmuck üblich. Ein solcher persönlicher Abschiedsgruß kann als Symbol der Ehrerbietung gegenüber dem Verstorbenen bei der Trauerbewältigung helfen. Die Traditionen der floralen Grabbeigaben sind schon sehr alt und lassen sich zurückverfolgen auf die Kelten, Ägypter und Germanen, die ihren Verstorbenen mit der Zugabe von Blumen geehrt und von ihnen Abschied genommen haben. Eines der frühesten Gebindeformen ist der Kranz, welcher durch seine Form den unendlichen Kreislauf des Lebens symbolisiert. Ein Trauerkranz, auch Totenkranz oder Grabkranz genannt, ist der klassische Blumenschmuck bei einer Beerdigung. november.de

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