Wer einen Neubau plant, sollte ihn gegen Wassereinbruch absichern und einen Keller als sogenannte „Weiße Wanne“ bauen. Bei einem mittleren Einfamilienhaus kann diese wasserundurchlässige Beton- Ausführung über 60 000 Euro und damit rund 30 Prozent mehr als die gemauerte Variante kosten. „Eigentümer sollten in jedem Fall Hauseingänge und Keller mit einer Rückstauklappe ausstatten“, rät Krzysztof Pompa von der BHW Bausparkasse. Bei Starkregen kann sonst aus überlaufenden Kanälen Schmutzwasser ins Haus eindringen, für Schäden haften Eigentümer dann selber. Ein Vorteil: Rückstauklappen kann man nachrüsten.
Vor Beginn der Sturmsaison sollten auch alte Dächer genau geprüft werden. Lose Ziegel könnten Anwohner und Passanten gefährden. Zu Checks sind Eigentümer daher gesetzlich verpflichtet. Muss das Dach ausgebessert werden, entstehen Kosten von 50 bis 80 Euro je Quadratmeter. Einen hundertprozentigen Schutz gegen Naturgewalten gibt es allerdings nicht. 2018 und 2019 wurden insgesamt über 2 Millionen Sturm- und Hagelschäden registriert. Der Experte von BHW: „Durch vorausschauende Maßnahmen können Eigentümer das Schadensrisiko deutlich reduzieren. Und sie sollten sich gut versichern.“ Entstehen dennoch Kosten für Instandsetzungen, kann man diese zum Beispiel mit einem Bauspardarlehen finanzieren und staatliche Fördergelder der KfW in Anspruch nehmen. (bhw/hü)
Gut zu wissen
Mieter müssen Dübellöcher beseitigen
Mieter werden oft verpflichtet, Schönheitsreparaturen durchzuführen. Die Klauseln im Mietvertrag sind allerdings häufig unwirksam. Das bedeutet aber nicht, dass Mieter die Wohnung am Ende zurückgeben können, wie sie wollen.
Das zeigt ein Urteil des Landgerichts Wupptertal (Aktenzeichen: 9 S 18/20), über das die Zeitschrift „Das Grundeigentum“ (Nr 16/2020) des Eigentümerverbandes Haus & Grund Berlin berichtet. Dübellöcher und kräftige Latexfarbe gehen nach Ansicht der Richter nicht. (dpa)
Hausbau
Mit weniger Wohnfläche Geld sparen
Je kleiner die künftige Wohnfläche, umso preiswerter der Hausbau, betont der Verband Privater Bauherren (VPB). Auch der spätere Unterhalt schlägt etwa bei Heizkosten bei weniger Fläche geringer zu Buche. Wer Baukindergeld bekommt, erhält dieses zudem nach der Anzahl der Kinder und nicht nach der Größe des Hauses. Bei guter Planung müsse ein Weniger an Wohnfläche nicht zu Lasten des Komforts gehen, so der Verband. (dpa)