Baukindergeld um drei Monate verlängert

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Baukindergeld um drei Monate verlängert

Frist für Baugenehmigung und Kaufvertrag endet jetzt am 31. März 2021

Mit der verlängerten Frist für das Baukindergeld können Verzögerungen durch die Corona-Pandemie ausgeglichen werden. Foto: aktion pro eigenheim

07.10.2020

Aufatmen für alle Familien, die wegen des Baukindergelds schon auf heißen Kohlen saßen: Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat vor, den Förderzeitraum für das Baukindergeld bis zum 31. März 2021 zu verlängern! Damit wird die Frist für das Vorliegen von Baugenehmigungen und Kaufverträgen um drei Monate ausgeweitet. Hintergrund für die Verlängerung ist, dass Familien mit Kindern, die Förderung beantragen, bestimmte Fristen einhalten müssen, um Anspruch auf die Förderung zu erhalten. Aufgrund der Corona-Pandemie können aber viele Antragsteller diese Fristen beim Baukindergeld nicht einhalten und zum Beispiel ihre Baugenehmigung beziehungsweise die Unterzeichnung des Kaufvertrages wie vorgesehen bis zum Jahresende 2020 erhalten.

Deshalb hat das BMI am 23. September 2020 eine Verlängerung des Baukindergeldes um drei Monate angekündigt. Damit endet die Frist für Baugenehmigungen und Kaufverträge am 31. März 2021. Einen Antrag auf Baukindergeld können Familien stellen, die zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. März 2021 (ursprünglich: 31. Dezember 2020), ihren Kaufvertrag unterzeichnet bzw. eine Baugenehmigung erhalten haben. (ape)
   

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