Was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmermehr – an dieser alten Volksweisheit ist einiges dran, wenn es um das Sehvermögen von Kindern geht. Denn das Sehvermögen entwickelt sich in den ersten Lebensjahren. Wenn hier etwas „schief“ geht, kann das zu einer bleibenden Sehschwäche führen. Deshalb rät Prof. Dr. Klaus Rüther vom Berufsverband der Augenärzte Deutschlands (BVA) allen Eltern anlässlich der Woche des Sehens vom 8. bis 15. Oktober: „Behalten Sie die Zukunft der Kinder im Auge. Lassen Sie sie augenärztlich untersuchen.“
Neugeborene sehen ihre Umwelt zunächst unscharf. Erst nach und nach lernt das Gehirn, die Informationen, die von den Augen kommen, zu einem scharfen, räumlichen Seheindruck zu verarbeiten. Diese Entwicklung des Sehvermögens findet vor allem in den ersten Lebensjahren statt. Wenn in dieser sensiblen Phase Probleme auftreten – eine Fehlsichtigkeit beispielsweise oder auch eine Fehlstellung der Augen, die zum Schielen führt – dann gefährdet das den Lernprozess. Wenn die beiden Augen Bilder mit unterschiedlicher Qualität ans Gehirn „liefern“, gelingt es nicht, diese beiden Bilder zu einem dreidimensionalen Seheindruck zu verarbeiten. Dann kann es passieren, dass der Seheindruck eines Auges unterdrückt wird. Das Auge wird gewissermaßen abgeschaltet. Geschieht dies dauerhaft, dann droht eine Sehschwäche des Auges, die ein Leben lang bestehen bleibt und nicht durch Brillen, Kontaktlinsen oder eine Operation behoben werden kann.
Gezielte Förderung
Rechtzeitig erkannt, lässt sich eine solche Sehschwäche behandeln, indem das schwächere Auge gezielt gefördert wird. Unter Umständen muss eine Fehlstellung der Augen auch mit einer Operation korrigiert werden. Bei einer Fehlsichtigkeit ist eine genau angepasste Sehhilfe eine gute Voraussetzung für eine reibungslose Entwicklung des Sehvermögens.
Gutes Sehen ist wichtig für die Entwicklung des Kindes
Diese Entwicklung des Sehens ist ein wichtiger Faktor für die Entwicklung des Kindes überhaupt. Wenn hier Einschränkungen auftreten, dann kann das ernstzunehmende Auswirkungen haben. In der Schule fällt es möglicherweise schwer, lesen zu lernen. Auch Unsicherheiten bei sportlicher Betätigung können die Folge sein. Schließlich spielt ein gutes Sehvermögen auch bei der Berufswahl eine Rolle.
Der BVA empfiehlt eine augenärztlich-orthoptische Untersuchung sofort bei sichtbaren Auffälligkeiten der Augen. Dazu gehören Augenzittern, Hornhauttrübungen, grau-weißliche Pupillen, große lichtscheue Augen, Lidveränderungen, aber auch eine auffällige Tollpatschigkeit des Kindes. Eine Untersuchung bei Kindern zwischen sechs bis 12 Monaten sollte bei einem erhöhten Risiko für Schielen, Fehlsichtigkeit und/oder erbliche Augenkrankheiten erfolgen. Ein erhöhtes Risiko ist anzunehmen bei Frühgeborenen, Kindern mit Entwicklungsrückstand, wenn Geschwister oder ein Elternteil schielen oder stark fehlsichtig sind sowie bei Kindern aus Familien mit bekannten erblichen Augenkrankheiten.
Spätestens zwischen dem 3. bis 4. Lebensjahr sollten alle Kinder zur frühzeitigen Entdeckung eines unauffälligen, kleinwinkligen Schielens oder einer Fehlsichtigkeit augenärztlich untersucht werden. woche-des-sehens
Erkrankungen
Die steigende Lebenserwartung birgt die Gefahr, dass viele Menschen im besten Rentenalter ihr Augenlicht verlieren, weil sie glauben, es sei mit der Anschaffung einer neuen Brille getan, wenn ihr Sehvermögen nachlässt. Aber oft sind die Veränderungen, die beim Lesen auffallen, nicht darauf zurückzuführen, dass die Brille „nicht mehr stimmt“, sondern auf eine Netzhautkrankheit, die Altersabhängige Makuladegeneration oder „Altersblindheit“. Noch sind nicht alle Ursachen erforscht. In jedem Fall aber hat die Krankheit damit zu tun, dass mit zunehmendem Alter Regenerationsfunktionen nachlassen, wie etwa die Fähigkeit, Abbauprodukte des Stoffwechsels in den Zellen zu entsorgen.
Auch bei der AMD gilt: Verlorenes Sehvermögen lässt sich nicht zurückgewinnen. Die Früherkennung ist deshalb wichtig, um eine Erblindung zu vermeiden oder zumindest hinauszuschieben.
Zu den häufigsten Augenerkrankungen gehören zudem die Diabetische Retinopathie, der Graue Star (Katarakt), der Grüne Star (Glaukom), die Netzhautablösung sowie die Retinitis Pigmentosa. Quelle: woche-des-sehens