Oder-Spree. Als Faustformel oder Eselsbrücke kann „O bis O“ - also von Oktober bis Ostern - für das Aufziehen der Winterreifen immer noch herhalten. Festgelegt ist dies jedoch nicht und hat rechtlich für Autofahrer keine Relevanz. Denn in Deutschland gilt eine situative Winterreifenpflicht, so der ADAC und der Auto Club Europa (ACE). Das heißt: Winterreifen sind unabhängig von einem bestimmten Zeitraum immer dann vorgeschrieben, wenn es die Wetterverhältnisse mit Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte erfordern. Wer dann keine Winterreifen am Auto hat, dem drohen Bußgelder zwischen 60 und 120 Euro und ein Punkt in Flensburg. Auch der Halter muss mit 75 Euro und einem Punkt rechnen, falls jemand anderes am Steuer saß und erwischt wurde.
Je nach Wetterlage und Region kann es mit dieser Regelung natürlich auch geboten sein, früher zu wechseln oder auch noch nach Ostern auf Winterreifen zu bleiben - so lange, wie es eben die Straßenverhältnisse erfordern. Wer in den Urlaub oder ins Ausland fahren will, sollte sich zudem unbedingt zuvor über die dort gültigen Regeln informieren. Unter anderem ACE und ADAC halten entsprechende Infos auf ihren Internetseiten parat.
Die gute Nachricht für Autofahrer: Es wird dieses Jahr genügend Winterreifen geben. Lieferschwierigkeiten sind nicht in Sicht. Die schlechte Nachricht: Wie sich die Preise in dieser Saison entwickeln, ist derzeit noch offen. Im vergangenen Jahr haben viele Hersteller die Preise um ein Fünftel angehoben. Grund waren die nach wie vor hohen Energie- und teilweise Rohstoffkosten sowie die steigenden Personalkosten. Dienstleistungen, wie das Auswuchten und die Reifen-Montage, könnten auch etwas teurer werden.
Je länger das milde Wetter anhält, desto mehr verzögert sich die Bereitschaft zur frühzeitigen Umrüstung auf Winterreifen. Aber Experten warnen, dass die zunehmend spürbaren Effekte des Klimawandels sehr plötzlich zu abrupten Wetterwechseln und Veränderungen der Straßenverhältnisse führen können.
Wann ist die richtige Zeit?
Doch wann müssen Winterreifen überhaupt aufgezogen werden? Die alte Regel von O wie Oktober bis O wie Ostern ist zwar eingängig, gesetzlich festgelegt ist sie aber nicht. In Deutschland gilt laut Straßenverkehrsordnung (StVO) eine „situative Winterreifenpflicht“. Das klingt kompliziert, ist aber ganz einfach: Wer keine als wintergeeignet gekennzeichneten Reifen auf seinem Pkw montiert hat, muss bei Winterwetter das Fahrzeug stehen lassen. Denn die StVO definiert „winterliche Straßenverhältnisse“ als Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte“. Wer trotzdem fährt, muss mit einer Strafe rechnen. Noch unangenehmer kann es werden, wenn mit Sommerreifen auf glatter Straße ein Unfall passiert. Dann können laut ADAC bei einem Unfall wegen grober Fahrlässigkeit Leistungen in der Kaskoversicherung gekürzt werden. Zudem kann es bei einem unverschuldeten Unfall mit der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung Probleme geben, weil man sich, je nach Einzelfall, ein Mitverschulden anrechnen lassen müsse.
Aktuelle Winterreifen erkennt man übrigens am Alpine-Symbol, einem Bergpiktogramm mit Schneeflocke. Zusätzlich gelten bis zum 30. September 2024 Reifen mit M+S Kennzeichnung als wintertauglich, wenn sie bis zum 31. Dezember 2017 hergestellt worden sind. Von Ganzjahresreifen rät der ADAC eher ab.
Autos verbrauchen im Winter laut dem Magazin Motorzeitung.de in der Regel übrigens mehr Sprit, aber es stimme nicht, dass der Mehrverbrauch in vollem Umfang auf die Winterreifen zurückzuführen sei. Häufig liege der Mehrverbrauch eher an Heizung oder Lüftung.
Es gibt unabhängige Reifentests, beispielsweise vom ADAC oder den üblichen Fachzeitschriften. Hier kann man sich informieren, welche Testparameter wie Rollwiderstand oder Laufleistung für einen selbst die Priorität darstellen. Auch die Erfahrung des Reifenfachhandels könne mit Beratung weiterhelfen. In der Regel ist immer ein dem Kauf nachgelagerter Service bei einem Reifenservicebetrieb für die fachgerechte Montage, Auswuchten und weiteres erforderlich. Deshalb empfiehlt sich auch den Kauf vor Ort.
Wer Wechselräder in der Garage, in seinem Keller oder Schuppen aufbewahrt, spart Lagerkosten für angemietete Stauräume. Allerdings muss genug Platz im Auto sein, um einen Winterreifensatz zur Werkstatt zu schaffen - oder zu der Fläche, wo man sie selbst wechseln will. Auf keinen Fall gehören die Räder auf die Rückbank des Fahrzeugs, heißt es beispielsweise von der Prüforganisation Dekra. Der richtige Platz ist im Kofferraum und dort nicht an der Ladekante, sondern möglichst sehr dicht an der Rückbank dran. Denn gibt es eine Lücke, können die 15 bis 20 Kilogramm schweren Räder bei einer Vollbremsung nach vorn geschleudert werden und für schwere Verletzungen bei den Insassen sorgen. Damit das nicht passiert, rät die Dekra, die vier Reifen im Kofferraum am besten zusätzlich mit einem Zurrgurt zu sichern. Sollte für einen sicheren Transport im Auto grundsätzlich nicht genug Platz sein - etwa in einem Cabrio oder Kleinwagen -, empfehlen die Fachleute, die Räder lieber direkt beim Fachbetrieb einlagern zu lassen. Zumindest, wenn man dort auch jeweils zur anstehenden Saison den Wechsel vornehmen lässt. cas/dpa/uy