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Entbindung im Geburtshaus

Expertentipp: Vor- und Nachteile einer außerklinischen Geburt

Entbinden auf natürliche Weise mit dem Fachwissen der Hebamme. Foto: Natalia Bostan/stock.adobe.com

26.01.2026

Wer sich für die Entbindung in einem Geburtshaus entscheidet, kann auf eine ganzheitliche Betreuung setzen. Auf der Online-Plattform der Allgemeinen Ortskrankenkasse (AOK) sind die Vor- und Nachteile detailliert aufgezeichnet.

Was sind die Unterschiede?

Geburtshäuser verstehen sich als ganzheitlich ausgerichtete Einrichtungen, die ausschließlich von Hebammen betrieben werden. Frauen, die in einem Geburtshaus entbinden, entscheiden sich bewusst für einen natürlichen Geburtsvorgang, der ohne klinische Betreuung und ärztliches Personal durchgeführt wird. Auf die Geburt wird man hier möglichst ab dem Beginn der Schwangerschaft durch eine intensive Hebammenbetreuung vorbereitet, die auch nach der Niederkunft im Wochenbett noch weiter bestehen bleibt.

Vorteile der Geburt im Geburtshaus

Vor allem die langfristige Betreuung sehen viele werdende Mütter als entscheidenden Vorteil an. Hier ist man keine Patientin in einem Kreißsaal, sondern hat bereits monatelang ein enges Vertrauensverhältnis zu den Hebammen aufbauen können, die bei der Geburt dabei sind. Die betreuenden Hebammen legen viel Wert auf eine natürliche Geburt ohne den Einsatz von Schmerzmitteln oder operative Eingriffe. Alternative Begleitmöglichkeiten – zum Beispiel Naturheilverfahren, Akupunktur, pflanzliche Mittel – werden angewendet. Die Geburt findet in einer weniger klinischen Atmosphäre als in einem Krankenhaus statt.

Unternehmen aus der Region

Ebenso wie Kliniken bieten Geburtshäuser die Möglichkeit zur Mitbestimmung der Position während der Entbindung (stehend, sitzend, mit Geburtshocker, in einer Gebärwanne). Im Geburtshaus ist ein ambulanter Aufenthalt der Mutter vorgesehen: Schon wenige Stunden nach der Geburt kann sie die Einrichtung wieder verlassen.

Risiken bei der Geburt im Geburtshaus

Eine natürliche Geburt birgt auch Risiken, auf die Schwangere vorbereitet sein sollten.

Kommt es zu Komplikationen, muss die werdende Mutter für eine ärztliche Betreuung umgehend ins Krankenhaus gebracht werden. Ein weiterer Nachteil ist auch, dass es oft eine lange Warteliste für einen Betreuungsplatz gibt, da viele Geburtshäuser nur begrenzte Kapazitäten haben. Wer in einem Geburtshaus entbinden will, sollte sich möglichst frühzeitig anmelden.
aok.de


Für wen eignet sich diese Entbindung?

Es gibt sogenannte Ausschlusskriterien für Geburtshäuser, die vom GKV-Spitzenverband festgelegt wurden. Hat die werdende Mutter spezielle Vorerkrankungen wie Diabetes mellitus oder HIV, kommt eine Niederkunft in einem Geburtshaus nicht infrage. Auch Zwillingsgeburten oder Geburten, bei denen Komplikationen von vornherein zu erwarten sind – zum Beispiel, wenn das Kind in Beckenlage liegt – sollten in einer Klinik durchgeführt werden. Bei einem Beratungstermin vor Ort können Interessierte nähere Informationen einholen.
aok.de


StiKo zum Impfschutz

Zum Schutz von Babys und Kleinkindern vor sehr seltenen, aber potenziell lebensgefährlichen Meningokokken-Erkrankungen hat die Ständige Impfkommission (STIKO) ihre Impfempfehlung erweitert. Für einen bestmöglichen Schutz wird ab sofort auch die Meningokokken-B-Impfung standardmäßig empfohlen. Bisher stand nur die Impfung gegen Meningokokken C im STIKO-Impfkalender.

durchgeführt Die Impfungen sollten frühestmöglich werden, da das höchste Erkrankungsrisiko für Babys und Kleinkinder besteht, weil ihr Immunsystem noch nicht vollständig ausgereift ist. Eltern älterer Kinder sollten sich auch über Nachholimpfungen informieren.

Meningokokken-Erkrankungen sind zwar sehr selten, sie können aber innerhalb von wenigen Stunden zu einer lebensbedrohlichen Hirnhautentzündung (Meningitis) oder Blutvergiftung (Sepsis) mit schweren Folgen wie Narben und Amputationen führen.

Kinderärztin bzw. -arzt nach Empfehlung fragen

Die Empfehlung der STIKO hat eine hohe Relevanz. Vor allem aber dem Gespräch mit der Kinderärztin oder dem -arzt kommt eine entscheidende Rolle bei der Impfaufklärung zu. Die Kosten der Impfung übernehmen die Krankenkassen.
akz-o