Wer kennt das nicht: Einmal im Jahr gibt es Plätzchen und dann werden sie nicht immer so wie auf dem Rezeptfoto vorgesehen. Wir haben dann die Auswahl zwischen „Die gehen noch“, „Mit Zuckerguß sieht das keiner“ oder „Schmecken besser als sie aussehen“. Zu dunkel gebackene Plätzchen allerdings sollte man mutig in die Tonne schieben, denn sie schaden der Gesundheit. Die Verbraucherzentrale Meck-Pomm kann das auch erklären: „Wenn stärkereiche Lebensmittel gebacken werden, bildet sich Acrylamid“. Das ist ein Stoff, der im Verdacht steht, das Erbgut zu verändern und Krebs zu erzeugen.
Holt man die Plätzchen in goldgelbem Zustand aus dem Ofen, kann man sie sorgenfrei wegknuspern. Vor allem dann, wenn man diese drei Tipps beherzigt hat:
- Backpapier benutzen. Denn das sorgt dafür, dass die Plätzchen von unten nicht zu stark bräunen.
- Auf Hirschhornsalz verzichten. Das Backtriebmittel verursacht höhere Acrylamid-Gehalte als zum Beispiel Natron oder Backpulver.
- Ofen nicht zu heiß einstellen. Ab Temperaturen von 180 Grad steigt die Acrylamid-Bildung laut Verbraucherzentrale sprunghaft an.
Für Fertigprodukte gelten EU-Richtwerte
Und was ist mit den fertigen Plätzchen und Lebkuchen aus dem Supermarkt? Hier müssen die Lebensmittelunternehmen darauf achten, dass die Acrylamid-Gehalte unter den Richtwerten der bestehenden EU-Verordnung bleiben. Besonders strenge Richtwerte gelten bei Keksen für Säuglinge und Kleinkinder. dpa-mag