Fenster, Hausfassaden oder Wohnungstüren: An vielen Häusern und Wohnungen funkelt jetzt der Weihnachtsschmuck. Doch wer darf wo dekorieren? Vor allem an Außenfassaden und in Treppenhäusern gibt es strenge Regeln.
Im Innenbereich gilt freie Hand für die Kreativität
Ob das Aufhängen von Lichterketten, das Präsentieren eines stimmungsvollen Adventskranzes oder das Aufstellen von Nikolausfiguren: Innerhalb der Mietwohnung oder des Hauses kann laut Beatrix Zurek, Vorsitzende des Mietervereins München, nach Herzenslust geschmückt werden. Vermieter haben hier kein Mitspracherecht.
Bei Außendeko Erlaubnis einholen und Sicherheit gewährleisten
Wer plant, Weihnachtsschmuck an der Außenseite der Fenster oder der Hausfassade anzubringen, für den Bohrungen notwendig sind, sollte sich die Erlaubnis des Vermieters einholen. Das Anbringen von Dekoartikeln an der Außenfassade kann als Eingriff in die Bausubstanz betrachtet werden. Daher ist eine Genehmigung erforderlich, um mögliche Konflikte zu vermeiden.
Dekoration potenzielle darstellen darf keine Gefahr für Dritte
Achtung bei der Treppenhaus-Deko. Das Treppenhaus wird von allen Bewohnerinnen und Bewohnern genutzt, außerdem ist es der Fluchtweg im Brandfall. Sprechen Sie mit den Vermietern und anderen Mietparteien, bevor Sie das Treppenhaus schmücken. Offenes Feuer und leicht entzündliche Materialien sind laut Mieterverein tabu. Die Dekoration darf auch nicht die Fluchtwege versperren.
Rücksichtsname auf Nachbarn und Ruhezeiten beachten
Wichtig: Denken Sie an das Wohl ihrer Nachbarn, sagt Beatrix Zurek. Insbesondere während der Ruhezeiten zwischen 22 und 6 Uhr. Beleuchtungen oder Geräusche sollten in diesem Zeitraum aus Respekt vor anderen abgeschaltet werden.
Angesichts der anhaltend hohen Strompreise rät Konrad Adenauer, Präsident des Landesverbands Haus & Grund Rheinland Westfalen, zum Einsatz energiesparender LED-Technik. Um das weihnachtliche Funkeln auf Uhrzeiten zu beschränken, in denen es wirklich gebraucht wird, kann eine Zeitschaltuhr helfen. dpa-mag