Kulanz oder Recht?

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Kulanz oder Recht?

Kaufvertrag: Der Widerruf sollte schriftlich formuliert sein, Gründe müssen nicht genannt werden.

Nicht jedes Geschenk löst Freude aus. Wer ein Präsent im Laden umtauschen möchte, ist auf die Kulanz des Händlers angewiesen. Anders bei Mängeln, hier ist jeder Verkäufer zur Rücknahme verpflichtet - auch bei reduzierter Ware oder Sonderangeboten. ITZEHOER

28.12.2022

Was beim Schenken gut gemeint war, findet nicht immer Gefallen. Viele Verbraucher sind unsicher, wann und wie sie gekaufte Waren umtauschen können. Hier einige Tipps:

Grundsätzlich kommt es darauf an, wo das Geschenk gekauft wurde. Bei Online-Bestellungen gilt generell ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen, so Experten. Die Frist beginnt erst, wenn die Ware ankommt. Der Widerruf sollte schriftlich formuliert sein, Gründe müssen nicht genannt werden. Manche Händler übernehmen die Kosten für eine Retoure. Wenn der Käufer die Rücksendung bezahlen soll, muss ausdrücklich darauf hingewiesen werden. Es lohnt deswegen in jedem Fall, sich vor einer Bestellung gründlich zu informieren. Ausgenommen von Recht auf Rückgabe sind verderbliche Waren oder wenn das Geschenk online bei einer Privatperson gekauft wurde.

Ladengeschäfte hingegen sind nicht verpflichtet, Geschenke umzutauschen. Geschieht das dennoch, ist es immer Kulanz des Händlers. Deswegen bei teuren Einkäufen vorher unbedingt nachfragen, ob und wie lange umgetauscht oder zurückgegeben werden kann. Gut ist es, sich schon beim Kauf schriftlich ein Umtausch-Recht zusichern zu lassen.

Wenn die Ware Mängel aufweist, kann sie innerhalb von zwei Jahren zurückgegeben werden - egal ob online oder im Laden gekauft.

Wer viel online bestellt, kann sich zusätzlich absichern - mit einer privaten Rechtsschutzversicherung. Meist lassen sich so aufwändige Prozesse vermeiden, denn in der Regel reicht ein Anruf bei der Anwaltshotline der Versicherung, um Fragen zu klären und einen möglichen Streit mit dem Händler zu schlichten. txn

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