Manche reagieren allergisch darauf, wenn man den Punsch als Glühwein oder gar Bowle bezeichnet.
Während Alfred Tetzlaff in der Kultserie „Ekel-Alfred“ letztlich nur Rum für seinen Punsch (Hindi für „Fünf“) erhitzt, wird dieser traditionell aus fünf Zutaten gemacht: Tee oder Wasser, Zucker, Gewürze, Zitrone und Arrak - das ist eine rumartige Spirituose aus Reismaische und Palmwein.
„Für Punsch gibt es keine s gesetzlich festgelegte Rezeptur, da kann sich vieles verbergen“, klärt Katharina Holthausen von der Verbraucherzentrale Bayern auf. Unter der Bezeichnung Punsch könnten auch Getränke verkauft werden, die Fruchtsaft, Wein, Rum oder andere Branntweine enthalten ebenso Aromen und weitere Zusatzstoffe.
In Punsch darf alles Mögliche rein - in Glühwein nicht
Anders verhält es sich bei Glühwein der ist klar definiert. Ob auf dem Weihnachtsmarkt oder fertig in Flaschen abgefüllt, muss er bestimmte gesetzliche Vorgaben erfüllen. Er darf ausschließlich Wein, Zucker und Gewürze wie Zimt und Nelken enthalten und muss einen Alkoholgehalt zwischen 7. und 14,5 Volumenprozent aufweisen.
Zum Würzen sind auch Aromastoffe und Aromaextrakte erlaubt. Farbstoffe hingegen sind verboten. „Zutaten wie Wasser, Tee, Fruchtsaft oder anderer Alkohol als Wein dürfen aber nicht zugesetzt werden“, sagt Holthausen. „Sonst darf er nicht Glühwein heißen.“
Wird aber alkoholfreier Wein mit Glühweingewürzen versetzt, darf er nicht als „alkoholfreier Glühwein“ bezeichnet werden. dpa


