Verkehrsunfall - Was nun?

Wer hat Schuld?

Abbiegeunfall Radfahrer kam vom Gehweg.

Spurensuche: Ein Verkehrsunfall zwischen Auto und Fahrrad - im Nachgang geht es vor Gericht oft um die Haftungsverteilung. Foto: Federico Gambarini/dpa/dpa-mag

27.01.2025

Beim Rechtsabbiegen müssen Autofahrerinnen und Autofahrer damit rechnen, dass andere die Straße verkehrswidrig queren - und entsprechend umsichtig agieren. Wer das nicht macht, haftet bei einem Unfall womöglich mit. Das zeigt eine Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts, auf die der ADAC hinweist (Az.: 7 U 90/23).

Der Fall: Ein damals 18-jähriger Radfahrer war auf dem Gehweg gefahren - verbotenerweise und mit einem Tempo von 10 bis 27 km/h. Der Weg verlief parallel zur Straße.

Ein Autofahrer wollte nach rechts abbiegen und übersah den Radler, der die Straße kreuzen wollte. Der Radler wurde schwer verletzt. Im Nachgang ging die Sache wegen Schadenersatzforderungen vor Gericht.

Das Oberlandesgericht entschied, dass der Autofahrer trotz des schweren Fehlverhaltens des Radlers mithaften musste - und zwar zu einem Viertel.

Das Fehlverhalten des Radlers

Der Radler hatte zwar nicht nur verbotenerweise den Gehweg genutzt - und das mit enormem Tempo. Er war auch, ohne abzustoppen, auf die Straße gefahren, um sie zu überqueren. Das Gericht sah darin ein überwiegendes Verschulden. Der Radler konnte sich nicht auf den besonderen Schutz der Abbiege-Regelungen berufen.

Auch der Autofahrer hatte nicht alles richtig gemacht

Aber: Allein haften musste der Radfahrer nicht. Denn der Autofahrer hatte aufgrund des Straßenverlaufs - einen guten Blick auf den Gehweg neben der Straße.

Es wäre für ihn laut Gericht durchaus möglich gewesen, den Radler zu erkennen und zu bremsen - bei einer ausreichenden Sorgfalt am Lenkrad. So kam es zu einer Haftungsquote von 75:25 zulasten des Radlers.
dpa-mag


Richtig handeln

Situationen mit Fahrerflucht gibt es immer wieder: Vom leichten Kratzer bis hin zu Unfällen mit Verletzten oder sogar Toten. Jährlich werden in Deutschland bis zu 550 000 Fälle von Unfallflucht registriert. Zurück bleibt mindestens immer ein Geschädigter. Wer einen Unfall verursacht und sich von Tatort entfernt, macht sich strafbar. Das gilt selbst bei kleinsten Remplern, die beim Parken passieren können.

„Auch ein Zettel hinter dem Scheibenwischer des beschädigten Fahrzeugs reicht nicht aus, um den geschädigten Fahrzeughalter zu informieren. Dieser kann beim nächsten Windstoẞ wegfliegen. Oder ein Spaziergänger nimmt ihn im Vorbeigehen einfach mit“, sagt Thiess Johannssen von den Itzehoer Versicherungen. „Es ist daher wichtig, die Polizei über das eigene Verschulden selbst in Kenntnis zu setzen. Diese macht den Fahrzeughalter ausfindig, informiert ihn und stellt den Kontakt zwischen Schadensverursacher und Geschädigtem her.

Nur so kann vermieden werden, dass die Situation rechtlich später als Unfallflucht gewertet wird. Viele reagieren bei Auffahrunfällen mit Panik und sind oft so irritiert, dass sie haltlos weiterfahren. Rechtlich stellt dies bereits den Straftatbestand der Fahrerflucht dar.

Je nach Vergehen werden Geldstrafen, Führerscheinentzug oder Gefängnisstrafen mit bis zu drei Jahren Haft verhängt.
txn