Senioren, die das reguläre Rentenalter noch nicht erreicht haben, sollen in den kommenden Jahren unbegrenzt hinzuverdienen können. In den letzten Jahren lag die Hinzuverdienstgrenze für Frührentner im Rahmen einer befristeten Corona-Sonderregelung bei rund 46 000 Euro p.a..
„Statt die Ausnahmeregelung aus der Corona-Krise zu verlängern, wird die Grenze nun endgültig entfallen“, sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. Auch für Empfänger einer Erwerbsminderungsrente soll es deutliche Verbesserungen geben. Bei der Rente wegen voller Erwerbsminderung soll ein jährlicher Hinzuverdienst von rund 17 800 Euro möglich sein. Die Grenze werde künftig jährlich neu festgelegt. Unabhängig davon ist der Hinzuverdienst zu versteuern, wenn zusammen mit der Rente der steuerliche Grundfreibetrag überschritten wird. Die Abgabe einer Steuererklärung ist in jedem Fall Pflicht. Darin könnten Frührentner mit Nebenjob auch Fahrtkosten oder Kosten für Berufskleidung und Arbeitsmittel als Werbungskosten geltend machen. Senioren, die das reguläre Rentenalter bereits überschritten haben, sind von der Hinzuverdienstgrenze nicht betroffen.     dpaÂ