Die Mitarbeiter des Umzugsunternehmens sollten die Möglichkeit haben, sich regelmäßig die Hände zu waschen. Und sie sollten ihre Pausen machen können, ohne dabei mit anderen Personen in Kontakt zu kommen.
Ausgiebiges Lüften während des Umzugs ist unerlässlich, und zwar sowohl in den alten als auch in den neuen Räumlichkeiten. (txn)
Zusammenziehen - aber richtig
Mietvertrag: Was ist rechtlich wichtig?
Im Mietvertrag sollten immer beide Partner stehen – dann haften nämlich beide gemeinsam und auch eine Kündigung ist nur gemeinsam möglich. Das ist besonders wichtig, falls es mit der Zweisamkeit auf Dauer doch nicht klappt.
Aber wie ist das, wenn einer in die Wohnung des anderen zieht? Geht das einfach so? Grundsätzlich ja, wichtig ist aber, dass man vor dem Zusammenziehen den Vermieter informiert. Der darf den Einzug des Partners auch nur in absoluten Ausnahmefällen verbieten – z. B. wenn der neue Freund ein verurteilter Schwerverbrecher ist. Den Mietvertrag kann man übrigens ganz unproblematisch um einen zweiten Mieter erweitern. Dafür reicht ein formloses Schreiben samt Unterschrift aller Beteiligten. (umziehen.de/cr)
Strom: Kein Recht auf Sonderkündigung
Umzüge sind meist stressig: neuen Mietvertrag abschließen, den alten kündigen, Renovierung in Auftrag geben, Möbeltransport organisieren. Und dann stellt sich noch die Frage nach dem Stromanbieter: Zieht der alte Vertrag nun mit um oder muss ein neuer abgeschlossen werden?
Antwort auf diese Frage bekommen Verbraucherinnen und Verbraucher nur, wenn sie in ihren Vertrag schauen, erklärt Verbraucherzentrale Brandenburg. Daraus ergibt sich, wann der Stromversorger über den Umzug informiert werden soll, und ob der alte Vertrag beendet werden kann. Ein generelles Sonderkündigungsrecht gibt es beim Umzug nicht. Wer bei seinem Anbieter bleibt, muss dem Unternehmen die neue Adresse und die Zählernummer mitteilen. Es ist ratsam, die Zahlerstände zur eigenen Sicherheit zu notieren oder zu fotografieren. Wird der alte Vertrag nicht fortgesetzt, muss man den Versorger über das Auszugsdatum informieren. Wer einen neuen Anbieter sucht, sollte wissen: In der Regel braucht der neue Versorger etwa zwei Wochen, um die neue Wohnung mit Strom zu beliefern.
Auch wer noch keinen neuen Vertrag geschlossen hat, wird am neuen Wohnort mit Strom beliefert. Dann bekommt man Energie vom örtlichen Grundversorger - diese Art von Versorgung nennt man Ersatzversorgung. (dpa)
Besser ist: Eine Firma macht es
Wer in Zeiten von Corona einen Umzug plant, steht vor einer besonderen Herausforderung. Abhängig von den Kontaktbeschränkungen dürfen beispielsweise längst nicht alle in Frage kommenden privaten Umzugshelfer mit anpacken. Aktuell ist nur eine einzige Person rechtlich zulässig. Zudem kann eine Maskenpflicht in der Öffentlichkeit hinzukommen.
Ein Umzugsunternehmen kann hingegen ohne Weiteres beauftragt werden. Die Mitarbeiter der Firma müssen den vorgeschriebenen Mindestabstand einhalten und werden voraussichtlich einige weitere Hygienemaßnahmen ergreifen.
Wichtig: Kontaktbeschränkungen variieren bisweilen von Bundesland zu Bundesland und können sich jederzeit ändern. So sollte man sich kurz vorm Umzug beim zuständigen Ordnungsamt über die geltenden Regeln informieren. (www.umzug.de/cr)