Kisten packen mit Kindern

Umzug leicht gemacht!

Kisten packen mit Kindern

Familie: Nicht nur für Eltern bedeutet ein Umzug Stress pur, Kinder beschäftigt vor allem die Veränderung.

Gemeinsam die Kiste mit dem Lieblingsspielzeug packen, bringt den Kindern viel. Foto: Markus Scholz/dpa-mag

22.04.2024

Steht ein Umzug an, womöglich sogar in weitere Entfernung, heißt ds für Kinder vor allem ein Schritt heraus aus vertrauter Umgebung und vertrauten vier Wänden. Wie das entspannt - und als Abenteuer verpackt - gelingen kann, zeigt das Online-Portal leben-und-erziehen.de.

Steht der Umzug fest, sollten Eltern ihre Kinder so früh wie möglich darüber informieren und aktiv mit einbeziehen. Genauso wichtig ist es, den Kindern zu erklären, dass ein neues Zuhause einen Wechsel der Kita oder Schule bedeuten kann. Wenn Fragen aufkommen, beantworten Sie diese ehrlich und verständlich.

Das gemeinsame Packen einer Kiste mit den Lieblingsspielzeugen kann Kindern Sicherheit geben und die Vorfreude auf das neue Zuhause steigern. Egal ob Teddybär oder Spielzeugauto - es geht nicht um den Inhalt der Kiste, sondern um den Prozess. Das gemeinsame Planen des neuen Zimmers hilft vor allem älteren Kindern, sich auf die kommenden Veränderungen vorzubereiten. Das neue Kinderzimmer sollte als erstes fertig sein. dpa


Höhere Umzugskosten-Pauschalen 2024

Finanzen

Jobwechsel, Beförderung und Co.: Wer aus beruflichen Gründen umzieht, kann damit verbundene Kosten steuerlich geltend machen. Manche der Aufwendungen müssen nicht einmal nachgewiesen werden - für sie kann das Finanzamt die sogenannten Umzugskostenpauschalen berücksichtigen. Und diese fallen für Umzüge ab dem 1. März höher aus, hat das Bundesfinanzministerium beschlossen.

Berufsanfänger, die gerade erst aus dem Elternhaus in ihre erste eigene Bleibe ziehen, können deshalb in ihrer Steuererklärung bei den Werbungskosten in der Anlage N eine Umzugskostenpauschale von 193 statt zuvor 177 Euro angeben. Das teilt die Lohnsteuerhilfe Bayern mit. Wer bereits einen Hausstand besaß, kann nun 964 statt 886 Euro angeben. Für jedes weitere Haushaltsmitglied, das mit umzieht, gibt es noch mal 643 Euro pauschal. Zuvor waren es 590 Euro. Eine vierköpfige Familie kann also insgesamt eine Pauschale von 2893 Euro angeben.

Viele Kosten fallen bereits in den Pauschbetrag

Die Pauschalen gelten laut der Lohnsteuerhilfe Bayern für viele kleinere Aufwendungen, für die es mitunter gar keine Rechnungen gibt. Das umfasst etwa die Kosten für Verpflegung und das Trinkgeld für die Umzugshelfer, die Ummeldung, den neuen Telefon- und Internetanschluss, den Nachsendeauftrag sowie fachmännisch ausgeführte Installationen von Elektrogeräten, Deckenleuchten oder Vorhängen. Auch Kosten für Schönheitsreparaturen und Renovierungskosten in der alten Wohnung fallen darunter. Übersteigen die Aufwendungen den Pauschalbetrag, dürfen auch die tatsächlichen Kosten angesetzt werden, dann mit Nachweis. dpa

MOZ.de Folgen