Suppen-Reste gehören nicht in die Toilette

Umwelt & Recycling

Suppen-Reste gehören nicht in die Toilette

Speiseanfälle kommen in die Bio- bzw. Mülltonne

Die Toilette ist kein Abfalleimer - Essensreste gehören in die Tonne. Foto: Ralf Hirschberger/dpa-ZB/dpa-mag

24.01.2022

Der Eintopf und die cremige Suppe von vor ein paar Tagen lassen sich so schlecht entsorgen. Sie in der Toilette auszugießen und hinunterzuspülen, ist aber keine gute Lösung, erklärt der Verband Kommunaler Unternehmen (VKU), der die Abwasserbetriebe vertritt. Der Rat: Ist die Suppe sehr flüssig, kippt man sie am besten in einen Beutel und wirft diesen dann in die Tonne. 

Kritische Infrastruktur in Coronazeiten absichern

Die Speiseabfälle können in den Abwasserrohren nicht nur für Gestank sorgen. Schlimmer ist, dass sie die Rohre verstopfen können. „Das, was die Abwasserbetriebe aktuell gar nicht brauchen, sind zusätzliche Reinigungseinsätze bei verstopften Pumpen“, sagt eine VKU-Sprecherin. Denn angesichts hoher Corona-Infektionszahlen können auch diese systemrelevanten Betriebe stark in Mitleidenschaft gezogen sein.

Lokale Regelungen möglich

Ganz grundsätzlich ist es mit der Entsorgung von Essensresten so geregelt: Sie gehören zumeist in die Biotonne. Aber die Müllentsorgung ist eine kommunale Angelegenheit, daher kann es sein, dass manche Stadt oder Gemeinde die Entsorgung von Fleisch und Fisch über die Biotonne verboten hat. Dann gehören sie in den Restmüll, so der VKU. (dpa)

Material wichtig bei Rücknahme

Pfandpflichtige Einweg-Verpackungen können in jeder Verkaufsstelle zurückgegeben werden, die Einweg-Gebinde aus dem gleichen Material verkauft. Ausschlaggebend ist allein das Material und nicht Form, Marke oder Inhalt der Verpackungen. Beispiele: Wer Cola in Plastikflaschen und Dosen anbietet, muss auch Mineralwasser-Flaschen aus Plastik oder Bierdosen zurücknehmen. Wer ausschließlich Getränke in Einweg-Plastikflaschen vertreibt, muss nur Einweg-Plastikflaschen zurücknehmen. Wer nur Dosen verkauft, muss nur Dosen zurücknehmen. Ausnahmen gelten jedoch für Läden mit einer Verkaufsfläche unter 200 m2 , z.B. Kioske.

Händler müssen die leeren Verpackungen zurücknehmen und das Einweg-Pfand von 25 Cent auszahlen, auch wenn die Getränke in einem anderen Laden gekauft worden sind. Die Erstattung des Pfandes ist nicht an einen Neukauf gebunden. Bei Problemen mit der Pfanderstattung kann man sich an die sogenannte untere Abfallbehörde wenden, die in jeder Kommune vorhanden ist; meist im Umweltamt. (verbraucherzentrale-bremen)