Nähere Informationen sowie die erforderlichen Formulare können auf der Internetseite des Landesamtes für Umwelt Brandenburg abgerufen werden: https://lfu.brandenburg.de/lfu/de/aufgaben/abfall/abfaelle-aus-privathaushalten/gewerblicheund-gemeinnuetzige-sammlungen
Die Anzeige gewährleistet eine Überwachung der schadlosen und ordnungsgemäßen Verwertung des eingesammelten Abfalls. Generell ausgenommen von gewerblichen oder gemeinnützigen Sammlungen aus privaten Haushalten sind:
- alle Abfälle, die nicht verwertet werden, wie Windeln, Hygieneartikel, Asche, DVDs oder Glühlampen
- gemischte Siedlungsabfälle, wie Hausmüll
- gefährliche Abfälle, wie Lösemittel, Altöle oder Asbest
- Abfälle, die bestimmten Rücknahmepflichten unterliegen, wie Altfahrzeuge, Batterien, Akkumulatoren, Altöle und quecksilberhaltige Lampen
- sämtliche Elektro- und Elektronikaltgeräte.
Für eine ordnungsgemäße Abfallentsorgung können Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Oberhavel die jährliche Sperrmüllsammlung für private Haushalte nutzen. Eine Anmeldung der Sperrmüllsammlung ist unter folgendem Link möglich: https://www.awu-oberhavel.de/ fuerhaushalte/entsorgung/sperrmuell-anmeldung/
Darüber hinaus ist eine Abgabe bei den örtlichen Recyclinghöfen in Germendorf und Gransee möglich sowie die Nutzung der kostenlosen Rücknahmesysteme für Elektroaltgeräte. So müssen unter bestimmten Bedingungen Elektroaltgeräte auch vom Handel entgegen genommen werden. Illegale Sammler sind vor allem daran zu erkennen, dass sie sich auf dem Handzettel nicht zu erkennen geben, also meist anonym agieren. So sind auf den Flyern weder Name, Adresse noch Telefonnummern zu finden. Des Weiteren werden nicht zugelassene Abfälle wie Elektro- und Elektroaltgeräte gesammelt. Besonders gefährlich: Oft werden bei diesen illegalen Sammlungen die nicht lukrativen Teile aussortiert. Nicht selten landen diese dann in der Umwelt, da eine Entsorgung sich als zu teuer oder zu aufwendig erweist.
Wer einen Handzettel zu Abfallsammlungen im Briefkasten vorfindet, wird gebeten, diesen an die Kreisverwaltung weiterzuleiten. Ansprechpartner ist der Fachdienst Umweltschutz und Abfallbeseitigung unter der Telefonnummer 03301 6013694 oder umwelt@oberhavel.de. Auch wer sich unsicher ist, ob es sich um eine seriöse Sammlung handelt, kann hier nachfragen. Hinweise nimmt ebenso das Ordnungsamt in der jeweiligen Stadt oder Gemeinde entgegen. Anhand einer Datenbank kann die Kreisverwaltung bestimmen, ob es sich um einen eingetragenen Sammler handelt. Sollte dagegen eine illegale Abfallsammlung vorliegen, kann ein ordnungsrechtliches Verfahren eingeleitet werden. (pm/ms)
Torfarm ist nicht torffrei
Es gibt da ein Problem mit vielen Blumenerden. Sie enthalten immer noch Torf - selbst wenn sie als „torfreduziert“ oder „torfarm“ deklariert sind. Auch dann muss man noch damit rechnen, dass das Substrat für Pflanzen aus großen Teilen Torf besteht.
Das Problem: In Torf, dem Baustein von Mooren, ist eine große Menge Kohlendioxid gebunden. Wird der Torf gewonnen, wird das klimaschädliche Gas freigesetzt und obendrein das Moor als Lebensraum für viele Tiere zerstört.
Es gibt aber bereits viele Alternativen ohne Torf im Handel. Sie basieren zum Beispiel auf Kompost, Rindenhumus und Holzfasern. Man erkennt sie an Hinweisen wie „torffrei“ oder „ohne Torf“. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland nennt entsprechende Produkte in einem Einkaufsführer zum Download unter bund.net/torffrei. (dpa)